Forderung im Ausland eintreiben

Von: , Frage gestellt am Fr, 27. Nov 2009

Hallo,

ist es möglich, mit vertretbarem Aufwand, d.h insbesondere ohne Kosten, auf denen man in jedem Fall sitzen bleibt, eine Forderung im Ausland einzutreiben, genauer gesagt: mit Schuldner aus der Schweiz?

In Deutschland wäre die Methode: gerichtlicher Mahnbescheid. Ich denke, für ein evtl. Gerichtsverfahren müßte auch eine Rechtsschutzversicherung greifen.

Viele Grüße
Winter

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Forderung im Ausland eintreiben

    Die Entsprechung zum Mahnbescheid ist die Betreibung, die ohne Anwalt durchgeführt werden kann und günstiger ist als der deutsche Mahnbescheid. Wichtig ist zu wissen, wo der Schuldner wohnt, danach richtet sich der Ort des Betreibungsamtes, an dem man seinen Antrag einreichen kann.

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