Frage zum Erbrecht

Guten Tag,
als Beispiel wird nach Todesfall eine Erbschaft angenommen, zu diesem Zeitpunkt sind keine Belastungen im Grundbuch eingetragen. Es werden 2 Erben im Testament fesgelegt.
Dann werden nach längerer Zeit Eintragungen im Grundbuch vorgenommen, die urkundlich vor dem Todesfall beim Notar festgelegt wurden. Durch diese Eintragungen wird ein Erbe benachteiligt bzw. enterbt.
Wäre dies rechtmäßig?

Vielen Dank im Voraus

Der Sachverhalt ist sehr dünn für eine konkrete Antwort. Verfügungen über das Grundstück in Form von Bewiligungen, ggf Auflassungen bleiben (wie auch andere Willenserklärungen) solange über den Tod hinaus bestehen wie sie wirksam widerufen werden können. Ob diese widerruflich sind, hängt davon ab ob eine Bindungswirkung gegenüber der anderen Vertragspartei eingetreten ist und ein Rücktritt ohne dessen Zustimmung nicht mehr möglich ist. Fraglich ist nun was es für eine Verfügung war (Übertragung des Grundbesitzes an einen anderen Miterben?..Einräumung eines Rechtes für einen Miterben/Dritten…Verkauf an einen Dritten…? Ggf. könnten dem beeinträchtigten test. Erben (vielleicht auch nur noch Pflichtteisberechtigten)Ausgleichsansprüche zustehen.
Dazu muss die Angelegenheit jedoch vollumfänglich durchdrungen und gewürdigt werden. Dies sollte einem kundigen Fachanwalt überlassen werden.

Es wird als Beispiel von einem Wohnrecht und einer Grundschuld gesprochen. Die erst nach der Annahme der Erbschaft im Grundbuch eingetragen werden, die dazugehörige Urkunde wurde vor dem Tod des Erblassers erstellt. Nun sind im Testament zwei Erben festgelegt, einer davon ist als einziges leibliches Kind pflichtteilsberechtigt. Durch diese Grundbucheinträge wäre das pflichtteilsberechtigte Kind benachteiligt.

Also nimm es mir nicht übel - aber diesen Sachverhalt versteht niemand!
Ist der Benachteiligte nun Erbe oder Pflichttelsberechtigt?
Gibt es eine Verpflichtung zur Grundbucheintragung? Wie dargelegt wird das Ganze wohl erst wirksam nach Annahme der Erbschaft?!? Annahme durch die Testamentarischen Erben? Von beiden oder reicht generell eine Annahme der Erbschaft. Für wen müssen die Rechte bestellt werden? Warum ist dadurch nur der Pflichteilsberechtigte beeinträchtigt…
Fragen über Fragen die hier nicht zu klären sind. Geh zum Anwalt!