Erbrecht in Dänemark als Deutscher

Seit einiger Zeit denken ich darüber nach, wie es eigentlich allen Deutschen geht, die im Ausland leben und dann irgendwann man sterben. Diese Menschen wollen doch sicherlich ihr Hab und Gut weitervererben, also an ihre Kinder, Ehepartner und andere.

Die Frage ist: welches Erbrecht gilt? Das deutsche Recht, weil der Mensch Deutscher ist? Das ausländische Recht, weil man im Ausland lebt und das Hab und Gut auch ausländischer Herkunft ist, z. B. ein Haus. Ausserdem mögen ja diejenigen denen verbert wird eben auch Ausländer sein (also in diesem Fall sind es natürlich normale Bürger, weil der Deutsche ja im Ausland wohnt ha ha).

Mir ist das ganze nicht klar und auch nicht einleuchtend. Wenn ich tippen sollte, sagte ich: alles was im Ausland ist wird auch nach ausländischem Recht vererbt, alles was sich in Deutschland befindet, nach deutschem Recht (wenn ich jetzt mal an ein Grundstück denke).

Gruss

Hi, das richtet sich nach dem jeweiligen Land.
Es ist durchaus nicht so, dass alles was in einem anderen Land vererbt wird auch nur in diesem u. nicht auch in D der Erbschaftssteuer unterliegt.
MfG ramses90

Hi, das richtet sich nach dem jeweiligen Land.
Es ist durchaus nicht so, dass alles was in einem anderen Land
vererbt wird auch nur in diesem u. nicht auch in D der
Erbschaftssteuer unterliegt.
MfG ramses90

all right, also ich wiederhole mal: das Land in dem man lebt mag das so oder so halten. Entweder wird im selben Land vererbt, nur in Deutschland oder irgendwie gemischt. Diese Mischung wird von dem spezifischen Lande bestimmt.

Wenn sich die betreffende Person also an die ortsansässigen Behörden wendet wird man – mit Glück – Aufklärung erhalten.

Internationales Erbrecht ist - wie auch anderes internationales Recht - sehr komplex und muss für jedes Land genau geprüft werden. So könnten zunächst bilaterale, mulitlaterale oder sonstige zwischenstattliche Abkommen (z.B. dt./türk. Konsularvertrag) bestimmte Handhabungen regeln. Relevant für das gesetzliche Erbrecht sind vor allem auch die spezifischen güterrechtlichen Erwägungen (Erbrecht für Frauen, Neki´s, etc…? Dann kommt es darauf an ob das jeweilige IPR eine Nachlassspaltung oder die Einheitlichkeit des Nachlasses vorsieht.

Kurzum - fast immer eine Frage bei der es sich lohnt den sachkundigen Rechtsanwalt zu bemühen (oder ggf. den sachkundigen Konsularbeamten im Ausland - zumindest für erste Auskünfte.