Guten Morgen,
Es gibt ja in jedem Bundesland andere Fischereigesetze, und folgende Frage bezieht sich auf das Land Niedersachsen.
Herr A. möchte zum Zweck der Mikroskopie aus verschiedenen Gewässern mit einem Planktonnetz Lebewesen entnehmen. Dabei handelt es sich um Zoo- und Phytoplankton.
Herr A., dem Naturschutz sehr am Herzen liegt und der keine saftige Ordnungsstrafe zahlen möchte, hat schon die Fischereigesetze Niedersachsens gelesen und stieß dabei auf den Begriff „Fischnährtiere“, die man ohne Erlaubnis nicht entnehmen dürfe.
Nun die Frage: Muss Herr A. eine Fischereiprüfung ablegen um ein wenig Plankton zu fischen oder ist das in kleinem Maße erlaubt? Falls nicht, können evtl. Ausnahmegenemigungen ausgestellt werden? Wenn Letzteres möglich ist, an welche Behörden muss er sich wenden?
Vielen Dank im Voraus,
Grüße,
Cantharellus