Geld für Scheidungshund

Man stellt sich vor ein Ehepaar kauft sich Anfang des Jahres 2009 einen 8 Wochen alten Hundewelpen.
Nun trennt sich dieses Ehepaar mitte des Jahres und lebt in Scheidung. Nach Absprache nimmt sie den Hund in ihren neuen Haushalt auf, verpflegt und kümmert sich alleine um den Hund. Der Hund soll auch nach der Scheidung bei der Frau bleiben.
Nun besteht der Mann aber darauf das er die Hälfte des Anschaffungspreises von 1500€ also 750€ ausgezahlt bekommt.
Hätte der Hund heute noch den gleichen Wert wie nach Anschaffung?
Hätte er ein Recht auf diese Auszahlung?

Da der Hund im Recht wie eine Sache behandelt wird, dürfte hier das Übliche gelten: Nein, es besteht kein Anspruch, aber jeder Miteigentümer kann verlangen, dass die Sache versteigert wird. So rein theoretisch.

Ggf. könnte man in der Abmachung, dass die Frau den Hund behält, bereits eine Schenkung sehen.

Levay

Also,

zuerst ich antworte hier aus dem Bauch heraus. Also, ich persönlich würde ihm dann mal klarmachen, dass er zwar von mir die Hälfte des Geldes für den Welpen gerne haben kann, ich ihn wiederum dann an allen anfallenden Kosten (Futter, Steuer, Versicherung, Tierarzt und was sonst noch so anfällt) ebenso beteiligen werde, schließlich meint er ja er hätte das Recht die Hälfte des Kaufpreises zu verlangen, also würde ich mir das Recht rausnehmen, die Hälfte des Unterhalts für den Hund zu verlangen.

Und: Bei vielen Züchtern steigen sogar die Preise für Junghunde über die für Welpen. 1. teilweise werden die Hunde mehrmals geimpft, 2. Futterkosten sind höher, 3. Stubenreinheit und Erziehung sind teilweise besser und vor allem, wenn man mit dem Hund denn mal züchten will: Die Erbanlagen sind besser feststellbar.

Aber nun nicht noch höhere Kosten ansetzen lassen :smile:

Grüße Ute

es wurden schon Prozesse geführt…in denen das Besuchsrecht mit dem Hund geregelt wurde, wie auch die anteilige Unterhaltspflicht an den Futterkosten, Hundesteuer und Tierarztbesuchen.

Solche Prozesse sind nur eines… teuer…für alle Beteiligten.

Da sollte man vorab eine gütliche und schriftliche Einigung finden können.