Telefonwerbung - was ist verboten?

Hallo,
es hat ja Gesetzesänderungen bezüglich Telefonwerbung gegeben.
In vielen Seiten im Internet finden sich dazu Erläuterungen, immer mit dem Zusatz „für den Verbraucher“, „als Verbraucherschutz“ usw.

Wie sieht es aber bei Unternehmern aus?

Als z.B. Einzelunternehmer/Handwerker wird man ja auch täglich genervt, muss man sich das gefallen lassen?

Einen Verbraucher nervt es, einem Unternehmer schadet es doch eigentlich noch mehr (Zeit ist Geld).

Somit frage ich:
Muss ein Einzelunternehmer Werbeanrufe von Firmen, zu denen keine Geschäftsbeziehung besteht und denen selbstverständlich kein Werbeeinverständnis vorliegt, tolerieren (also kurz und unfreundlich auflegen)?

Hallo x-strom,
solange die anrufende Firma davon ausgehen kann, dass ihr Angebot der angerufenen Firma nützen könnte, kann sie anrufen, wen sie will. Frage beantwortet? Und warum soll man nicht kurz und schmerzlos auflegen?
Grüße Almut

Hallo,

Als z.B. Einzelunternehmer/Handwerker wird man ja auch täglich
genervt,

Stimmt!

…(also kurz und unfreundlich auflegen)?

Hi,
ich verweise immer kurz und knapp an den „Chef“, der aber ausschliesslich mobil erreichbar ist: 0163 / 1 73 77 43 (Frank geht ran.de) :wink:)
Die Anrufer bedanken sich immer ganz freundlich :smile:

Gruß Keki

Hallo x-strom,
solange die anrufende Firma davon ausgehen kann, dass ihr
Angebot der angerufenen Firma nützen könnte, kann sie anrufen,
wen sie will. Frage beantwortet? Und warum soll man nicht kurz
und schmerzlos auflegen?

Es könnte ja sein, dass man einem menschlichen Verkaufsroboter deutlich sagte, dass man diese Werbung nicht wünscht und dass diese gem. UWG auch unzulässig sei. Weiterhin könnte es sein, dass daraufhin der Mensch frech sagt: „Natürlich drüfen wir sie anrufen, Sie sind schließlich Gewerbetreibender, da ist das erlaubt.“
Und direkt nach dem anschließenden Auflegen ruft die Person dann noch zweimal an, wobei man aber den Anruf jeweils abgewiesen hätte.

In einem solchen Fall wäre es wohl verständlich, dass man angesichts der Dreistigkeit und Hartnäckigkeit gerne wüsste, ob man sich mit der Aussage, auch bei Gewerbetreibenden dürfe man nicht einfach so anrufen, nicht doch zu weit aufs dünne Eis gewagt hat.

Nun gibt es ganz frisch ein ganz ähnliches Thema weiter oben, der Vollständigkeit halber füge ich den Link auf ein passendes Urteil hier an:

http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php…

Danke nochmal an Steve Jobs für den Link.