Händler und Garantiefall - nichts passiert

Guten Tag,
folgendes Problem: auf einen RAM Bausteine eines Macbooks besteht noch Garantie, ein defekter RAM muss ausgetauscht werden. Der Anruf beim Händler, der das Macbook verkaufte, brauchte, dass der Händler versprach, umgehend den RAM Baustein zukommen zu lassen, das sei „gar kein Them“, da sei ja „noch Garantie drauf“! Diese Aussage ist nun fast drei (!!!) Wochen her! Seither tel. Nachfragen, dabei vertröstet der Händler stets freundlich und verspricht, das Teil würde „sofort losgeschickt“! Der Händler wohnt 600km vom Wohnort des Kunden entfernt. Was kann der Kunde tun? Beißt er in den sauren Apfel und kauft einen neuen RAM Baustein, bevor er bis an sein Lebensende wartet, dass der Hädler seiner Pflicht nachkommt? Kann der Kunde den Baustein bei einer ortsansässigen Servicestelle austauschen lassen und die Rechnung dem Händler zukommen lassen? Kann man die Gewährung von Garantie irgendwie „einfordern“? (Ohne gerichtlich vorzugehen - das wäre nicht verhältnismäßig bei dem Wert, um den es hier geht)

Lieben Dank für einen kurzen Rat!

Hallo,
besteht noch Garantie oder Gewährleistung? Und wer hat die Garantie gewährt?
gruss

Ja, es besteht noch Garantie, der Händler hat die Garantie gewährt.

Schöne Grüße
guidance

Hallo,

der Händler hat die Garantie gewährt.

Das glaube ich Dir jetzt einfach mal nicht. Garantiegeber ist mit ziemlicher Sicherheit der Hersteller oder dessen deutsche Niederlassung. Schau mal in die Garantiebedingungen, was dort steht. Vielleicht findest Du dabei auch was über irgendwelche Fristen o.ä. bei Garantiefällen.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,
bei teuerem Spielzeug ist das durchaus möglich, das der Händler Garantie gibt, weil er den Schrott loswerden will.
Vorausgesetzt der Händler hat die Garantie gegeben, sollte man ihm eine Frist setzen und wenn er dieses nicht einhält, Schadensersatz fordern.
Gruß

Hallo,

ich kenne das bei elektronischen Geräten wie Handy, Laptops, etc. so, dass bei den „Klein-Bauteilen“ die Geweährleistunge sogar nur sechs Monate, anstatt der 24 Monate besteht. Auf das Gerät selber gelten die zwei Jahre.

Grüße Alex

Hallo,

bei teuerem Spielzeug ist das durchaus möglich, das der
Händler Garantie gibt, weil er den Schrott loswerden will.

Es ging hier um einen Apple-Laptop.

Vorausgesetzt der Händler hat die Garantie gegeben, sollte man
ihm eine Frist setzen und wenn er dieses nicht einhält,
Schadensersatz fordern.

Aha? Und aufgrund welchen Anspruchs?

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

ich kenne das bei elektronischen Geräten wie Handy, Laptops,
etc. so, dass bei den „Klein-Bauteilen“ die Geweährleistunge
sogar nur sechs Monate, anstatt der 24 Monate besteht. Auf das
Gerät selber gelten die zwei Jahre.

Vielleicht solltest Du mal die faq:1152 lesen. Du kennst offensichtlich gar nicht den Unterschied zwischen Sachmangelhaftung (‚Gewährleistung‘) und Garantie.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

ich kenne das bei elektronischen Geräten wie Handy, Laptops,
etc. so, dass bei den „Klein-Bauteilen“ die Geweährleistunge
sogar nur sechs Monate, anstatt der 24 Monate besteht. Auf das
Gerät selber gelten die zwei Jahre.

Vielleicht solltest Du mal die faq:1152 lesen. Du kennst
offensichtlich gar nicht den Unterschied zwischen
Sachmangelhaftung (‚Gewährleistung‘) und Garantie.

Klar kenne ich den Unterschied von Gewährleistung und Garantie.

Aus eigener Erfahrung weiß ich allerdings dass bei kleinen Bauteilen eines Gerätes unter Umständen auch mal die Gewährleistung keine zwei Jahre, sondern auch mal sechs Monate betragen kann.

Ich habe nicht von der Garantie gesprochen die nicht mit der Gewährleistung zu verwechseln ist.

Grüße Alex

Hallo zusammen,

herzlichen Dank erstmal für eure zahlreichen Antworten!

Nochmal final: Der Händler hat dem Kunden bereits mehrmals telefonisch bestätigt, dass auf den bei Auslieferung des Laptops eingebauten RAM-Baustein eine Garantie von 5 Jahren gewährleistet wird und der Händler den nun defekten RAM-Baustein austauscht. Problem ist nur: Der Händler schickt das neue Bauteil seit mehreren Wochen nicht los! Es scheint der Kunde kann da wohl nichts weiter machen als weiter abwarten - oder das Bauteil auf eigene Kosten austauschen.

Danke nochmal und einen schönen Tag
Guidance

Hallo,

Klar kenne ich den Unterschied von Gewährleistung und
Garantie.

Nein, kennst Du nicht. Sonst würdest Du das:

Aus eigener Erfahrung weiß ich allerdings dass bei kleinen
Bauteilen eines Gerätes unter Umständen auch mal die
Gewährleistung keine zwei Jahre, sondern auch mal sechs Monate
betragen kann.

nicht schreiben, denn es ist schlicht Unsinn.

Bitte hol es nach, lies faq:1152. Folge den Links und schau einfach ins Gesetz, anstatt hier zu schildern, was Du mit irgendeinem nicht informierten Händler erlebt hast und das dann als Gesetzeslage zu verkaufen.

Wie sagt der Mod immer so schön: Der Blick ins Gesetz erspart Geschwätz.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

bei teuerem Spielzeug ist das durchaus möglich, das der
Händler Garantie gibt, weil er den Schrott loswerden will.

Es ging hier um einen Apple-Laptop.

sag ich doch

Vorausgesetzt der Händler hat die Garantie gegeben, sollte man
ihm eine Frist setzen und wenn er dieses nicht einhält,
Schadensersatz fordern.

Aha? Und aufgrund welchen Anspruchs?

§ 443 BGB.
gruss

Hallo,

bei teuerem Spielzeug ist das durchaus möglich, das der
Händler Garantie gibt, weil er den Schrott loswerden will.

Es ging hier um einen Apple-Laptop.

sag ich doch

Tja, es wäre mir absolut neu, dass der Händler und nicht Apple dabei eine zusätzliche Garantie gibt. Aufklärung könnte hier nur der UP bringen.

Vorausgesetzt der Händler hat die Garantie gegeben, sollte man
ihm eine Frist setzen und wenn er dieses nicht einhält,
Schadensersatz fordern.

Aha? Und aufgrund welchen Anspruchs?

§ 443 BGB.

Da (http://dejure.org/gesetze/BGB/443.html) findet man:
„…so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen…“
Du kennst also die Garantieerklärung?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

bei teuerem Spielzeug ist das durchaus möglich, das der
Händler Garantie gibt, weil er den Schrott loswerden will.

Es ging hier um einen Apple-Laptop.

sag ich doch

Tja, es wäre mir absolut neu, dass der Händler und nicht Apple
dabei eine zusätzliche Garantie gibt. Aufklärung könnte hier
nur der UP bringen.

Daher ja die Aussage, wenn der Händler die Garantie gibt und glaub mir, es gibt viele Sachen die dir neu sind :wink:

Vorausgesetzt der Händler hat die Garantie gegeben, sollte man
ihm eine Frist setzen und wenn er dieses nicht einhält,
Schadensersatz fordern.

Aha? Und aufgrund welchen Anspruchs?

§ 443 BGB.

Da (http://dejure.org/gesetze/BGB/443.html) findet man:
„…so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der
gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in
der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung
angegebenen Bedingungen…“
Du kennst also die Garantieerklärung?

Der Händler hat einen Garantieanspruch und die Nachlieferung anerkannt. Somit, wenn er dieser Pflicht nicht nach kommt, hat dies eben auch Folgen.
Gruß