Anonym
25. Februar 2001 um 01:09
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Weiss jeman eine Seite, wo man den Unterhalt berechnen kann, oder gibt es jemanden, der mir sagt, wie man das rechnet.
Frau 3000.- netto + 2x Kindergeld
Kind 16 Jahre (Schule)
Kind 18 Jahre (Lehrling (600,00 DM))
Unterhaltspflichtiger
5000.- DM Netto
Was muß er zahlen
Hi,
Unterhaltsansprüche der Kinder errechnen sich nach der Düsseldorfer Tabelle.
Die findest du z.B. unter
http://www.fantec.com/Sozialhilfe/Leitfaden/Duesseld…
Ehegattenunterhalt errechnet sich nach der 3/7-Regelung. D.h. der Mehrverdienst des einen Partners wird zu 3/7 als Unterhalt dem anderen Partner zugesprochen.
Gruß,
Francesco