Erbrecht-Übertragung-Auszahlung des Anteils

Hallo, ich hoffe, dass ich hier mit meiner Frage richtig bin…
mein Vater überschrieb zu Lebzeiten sein Haus und Grundstück auf meinen Bruder. Dieser sollte im Gegenzug meine Hälfte in bar an mich in Raten auszahlen. Soweit wurde auch beim Notar alles festgelegt: Rückzahlung der Summe über 20Jahre, einmal jährlich zu einem im Vertrag festgelegten Termin. Bei Nichtzahlung wird die komplette Summe sofort fällig(Sicherungshypothek im Grundbuch). Soweit hatten sich alle Beteiligten gütlich geeinigt. Nun aber kommt mein Bruder und möchte Aufschub, da er angeblich die 1.Rate zum festgelegten Termin nicht aufbringen kann.
Nun meine Frage dazu: Wenn ich z.B. ein halbes Jahr Aufschub gewähre, sollte ich, um mich selbst abzusichern, dies schriftlich tun (um evtl. späteren Ärger vorzubeugen) z.B. mit einer Mahnung zur Zahlung zu diesem späteren Termin? Sonst sieht es bei mündlichen Absprachen ja so aus, als ob ich auf seine Nichtzahlung überhaupt nicht reagiere…oder wie sollte ich mich verhalten?

Vielen Dank im voraus für Tipps

Astrid

Hallo,

normalerweise brauchst Du in dem Fall garnichts zu unternehmen, da der Anspruch auf diese Zahlung erst (meines Wissens) nach 30 Jahren verjährt ist.
Dein Recht auf Sofortauszahlung der Gesamtsumme brauchst Du ja nicht sofort in Anspruch nehmen, sondern erst, wenn Dein Bruder die Rate nach dem halben Jahr nicht bezahlt hat.
Wenn Du es natürlich schriftlich festhalten willst, steht dem ja nichts entgegen, schaden kann es nicht.

Gruß
roland