Schulempfehlung - Verfassungskonform?

In Deuschland haben wir im Schulsystem leider einen unglaublichen Föderalismus. Es ist ja nun so, dass in einigen Bundesländer die Eltern entscheiden auf welche weiterführende Schule die Kinder gehen sollen, in anderen Bundesländern entscheiden dies die Lehrer. Ich stelle mir die Frage ob eine solche Ungleichbehandlung bei einer so wichtigen Frage nicht die Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung verletzt?

Die Frage ist zu verneinen.

Wenn - und das sieht die Verfassung ja selbst vor - allerlei Gesetzgebungsgegenstände Ländersache sind, dann liegt e in der Natur der Sache, dass die Länder unterschiedliche Regelungen treffen. Würde hierin ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liegen, wäre der Föderalismus tot. Darum: Wenn der Staat „Bundesland“ eine Regelung trifft, muss er Art. 3 GG beachten - aber natürlich nur für seinen Einflussbereich.

Levay

schon aber es gibt doch sicher grenzen, z.B könnten die länder die allgemeine schulpflicht ja nicht abschaffen, auch wenn schule in ihren kompetenzen liegt, oder?

Zumindest unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgrundsatzes sehe ich da kein Problem.

Levay