Unfallschaden Unfallwagen

Guten Tag,
Wenn im Kaufvertrag eines Autos ein Unfallschaden mit"seitenteil,Heckklappe,Stoßstange hinten"steht,ist dann auch : ausbeulen Abschlußblech,ausbeulen Radkasten,ausbeulen inneres Seitenteil,einbau verstärkungen D-Säule,ersetzen Seitenscheibe mit inbegriffen?
Der Schaden ist nämlich viel höher als der Preis erkennen lies.

Schönen Dank für eure Hilfe

Habe es mehrmals gelesen, ab immer noch nicht begriffen. Wie lautet deine Frage.

Hi,
es geht darum ob es zum tatsächlichem umfang des Schadens die angaben im Kaufvertrag ausreichen.

Hi,
es geht darum ob es zum tatsächlichem umfang des Schadens die
angaben im Kaufvertrag ausreichen.

Wenn das Fahrzeug als Unfallwagen verkauft wird, reicht es aus meiner Sicht aus. Wenn da Fahrzeug ohne den Zusatz - Unfallwagen - verkauft wird, könnte das erhebliche Probleme beim Wiederverkauf geben.