Hallo,
muss man, wenn man bei Ebay selbst hergestellte Artikel verkauft ein Gewerbe anmelden?
Schon mal vielen Dank
Sney
Hallo,
muss man, wenn man bei Ebay selbst hergestellte Artikel verkauft ein Gewerbe anmelden?
Schon mal vielen Dank
Sney
muss man, wenn man bei Ebay selbst hergestellte Artikel
verkauft ein Gewerbe anmelden?
Nein braucht man nicht. Mann muß auch seinen Gewinn nicht versteuern, wenn man den nur bei eBay erwirtschaftet. Garantie und Gewährleistung gibt es für eBay Käufe auch nicht. Weil bei eBay die normalen Gestze der Wirtschaft nicht gelten.
Mein Gott, wie oft kommt diese Frage wohl noch ?
Hallo Sney,
schlicht und ergreifend: JA
Mehr dazu verrät Dir das Finanzamt Deines Vertrauens - auch natürlich die lokale Gemeindeverwaltung. Ob eine Ausnahmemöglichkeit besteht, ist rechtssicher mit denen abzuklären. Ansonsten riskierst eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung.
Gruß Klaus
muss man, wenn man bei Ebay selbst hergestellte Artikel
verkauft ein Gewerbe anmelden?Nein braucht man nicht. Mann muß auch seinen Gewinn nicht
versteuern, wenn man den nur bei eBay erwirtschaftet. Garantie
und Gewährleistung gibt es für eBay Käufe auch nicht. Weil bei
eBay die normalen Gestze der Wirtschaft nicht gelten.
beinahe wäre ich darauf reingefallen 
Mein Gott, wie oft kommt diese Frage wohl noch ?
Mehr dazu verrät Dir das Finanzamt Deines Vertrauens - auch
Nein, das FA äußert sich zu Steuerfragen. Zu Fragen der Gewerbeordnung können die nichts beitragen.
Nein braucht man nicht. Mann muß auch seinen Gewinn nicht
versteuern, wenn man den nur bei eBay erwirtschaftet. Garantie
und Gewährleistung gibt es für eBay Käufe auch nicht. Weil bei
eBay die normalen Gestze der Wirtschaft nicht gelten.
Auch wenn Du mir aus tiefster Seele sprichst … bitte mach das nicht mehr.
Das Stilmittel der Ironie ist nicht allgemein bekannt.
Gruß,
Max
Mehr dazu verrät Dir das Finanzamt Deines Vertrauens - auch
Nein, das FA äußert sich zu Steuerfragen. Zu Fragen der
Gewerbeordnung können die nichts beitragen.
Das ist richtig, doch gerade auf die Freunde des einnehmenden Wesens kommt es an! Insb., wenn man weiß, daß vor Kurzem das FA sogar bei einem Steuerpflichtigen (hatte einen etwas aufwendigen Lebensstil), gerichtlich nachfragte (aber scheiterte), wie er sich seine privaten Ausgaben aus dem versteuerten Einkommen überhaupt leisten kann! Nach dem Grundsatz - da muß doch noch was vorhanden sein, was wir nicht wissen.
Im Übrigen (soll die andere Antwort tatsächlich Satire gewesen sein?) gelten auch bei Ebay die üblichen rechtlichen Spielregeln. Ich denke hier auch an die Abmahnungen mißgünstiger (Möchtegern-) Wettbewerber, die gerade bei selbstgebastelten Lebensmitteln so richtig finanziell ein- und zuschlagen können. Wie sagte mal so schön ein ehemaliger Brötchengeber: Als Lebensmittelhersteller stehst ohnehin mit einem Haxn im Gefängnis, am anderen nagt das Finanzamt. I moan ja bloß!