Vor kurzem habe ich einen Bericht gesehen, wo die Russen (angebliche) Überreste von Hitler in einem Karton gelagert haben. Wer ist eigentlich Eigentümer von einer Leiche, den Resten eines menschlichen Körpers oder der Asche? Der Besitzer ist ja tot.
Wie ist das mit Hitler? Hitler vererbte laut Testament sein Eigentum (auch seine Überreste?) dem Deutschen Reich also dem Freistaat Bayern als Nachfolgestaat, weil die BRD erst 1949 existent war.
Sind die Russen als Finder der Hitler-Leichenreste auch Eigentümer von Hitlers Resten?
Könnte der Freistaat Bayern die Herausgabe der Überreste verlangen und eine Bestattung anordnen?
Vor kurzem habe ich einen Bericht gesehen, wo die Russen
(angebliche) Überreste von Hitler in einem Karton gelagert
haben. Wer ist eigentlich Eigentümer von einer Leiche, den
Resten eines menschlichen Körpers oder der Asche? Der Besitzer
ist ja tot.
Ich wüsste nicht, dass man Eigentum an menschlichen Überresten erwerben kann.
Wie ist das mit Hitler? Hitler vererbte laut Testament sein
Eigentum (auch seine Überreste?) dem Deutschen Reich also dem
Freistaat Bayern als Nachfolgestaat, weil die BRD erst 1949
existent war.
Wieso kommst du da auf Bayern? Hitler wurde 1932 im Bundesstaat Braunschweig eingebürgert. Außerdem dürfte der staatsrechtliche Status Bayerns 1945 nicht mehr und nicht weniger in der Schwebe gewesen sein als der Preußens oder des Reiches.
Sind die Russen als Finder der Hitler-Leichenreste auch
Eigentümer von Hitlers Resten?
Als Kriegsbeute vielleicht. Das berührt das Kriegsvölkerrecht, ich glaube aber auch da nicht, dass man Leichenteile rechtlich wirksam „erbeuten“ kann.
Könnte der Freistaat Bayern die Herausgabe der Überreste
verlangen und eine Bestattung anordnen?
Ich glaube, der Freistaat Bayern hätte auch dann dringenderes zu tun, wenn er das Recht hätte.
Ich glaube, der Freistaat Bayern hätte auch dann dringenderes zu tun, wenn er das Recht hätte.
das glaube ich allerdings auch! wenn es einem deutschen bundeslandland zusteht wird es sich hüten dieses teil einzuforden/sonst wie zu beschaffen. das macht doch nur ärger! was will man denn mit hitlers leiche?!
auf einem gewöhnlichen friedhof beerdigen: geht nicht. da würde sich kein normaler mensch mehr beerdigen lassen. und für neonazis würde so eine art pilgerstätte endstehen und das kann auch nich im interesse von irgendjemandem sein.
und den (nicht rechten) politiker, der die einführung von hitlers leiche fordert, möchte ich sehn danach macht der nämlich nicht mehr viel in der großen politik
Hi,
Wieso kommst du da auf Bayern? Hitler wurde 1932 im Bundesstaat Braunschweig eingebürgert. Außerdem dürfte der staatsrechtliche Status Bayerns 1945 nicht mehr und nicht weniger in der Schwebe gewesen sein als der Preußens oder des Reiches.
Warum weiss ich auch nicht, aber Hitlers Privatbesitz ist an den Freistaat Bayern gefallen. Zusammen mit dem Vermögen von Hermann und Emmy Göring, Eva Braun, Hitlers Sekretär Martin Bormann, Stellvertreter Rudolf Heß, SS-Führer Heinrich Himmler, Reichsjugendführer Baldur von Schirach, Hitlers Propaganda-Fotograf Heinrich Hoffmann, und Julius Streicher, der Herausgeber des „Stürmer“. Eingezogen wurde auch das gesamte NSDAP-Parteivermögen.
Das wurde damals von den Alliierten so bestimmt. Im Gegenzug sollte Bayern versuchen soviel davon wie möglich an etwaige Vorbesitzer zurückzugeben.
In Hitlers ehemaliger Privatwohnung ist heute eine Polizeiwache.
Ich wüsste nicht, dass man Eigentum an menschlichen Überresten
erwerben kann.
Dann hätten die Besitzer von Schrumpfköpfen und die Museen, die Mumien, Moorleichen und Ötzis ausstellen, aber ein Problem. Und erst die Kirche, mit ihren zahllosen Reliquien.
Hi,
Wieso kommst du da auf Bayern? Hitler wurde 1932 im
Bundesstaat Braunschweig eingebürgert. Außerdem dürfte der
staatsrechtliche Status Bayerns 1945 nicht mehr und nicht
weniger in der Schwebe gewesen sein als der Preußens oder des
Reiches.
Warum weiss ich auch nicht, aber Hitlers Privatbesitz ist an
den Freistaat Bayern gefallen.
Zumindest hatte Hitler seinen 1. Wohnsitz in München.
Würde nicht Bestattungspflicht bestehen?
Frage auch: wie will irgendjemand beweisen, dass es sich bei ein paar angekokelten Knochenresten um Hitlers Überreste oder die irgendeines anderen handelt? Seine Leiche wurde doch mit Benzin überschüttet und verbrannt, nachdem er sich umgebracht hat.
Gibt es DNA-Spuren von Hitler? Wahrscheinlich nicht, weil man zu der Zeit von DNA-Analyse nichts wußte und alles, worauf Hitler zu Lebzeiten seine DNA hinterlassen hat, mittlerweile hoffnungslos mit anderen Spuren vermischt ist.
eine Leiche ist eine Sache und so wie ich das sehe, hat damals keiner Ansprüche an dieser Sache geltend gemacht. Von daher hat derjenige, der die Überreste mitgenommen hat, einen herrenlosen Gegenstand an sich genommen und das Eigentum daran erworben.
Hitler hatte seinen 1. Wohnsitz in München. Er ist kurz vor dem Beginn des 1. WK nach München gezogen und anschließend in die Reichswehr eingetreten. Seinen Nachlass hat der Freistaat Bayen geerbt, weil er das im Testament verfügt hat, daß der Staat sein Vermögen kriegen soll.
Hitlers Wohnsitz war seit 1913 München. Das Land Preußen wurde aufgelöst (allerdings mit falschen Argumenten), das Deutsche Reich jedoch bestand nach Kriegsende weiter, denn nur die Wehrmacht hat kapituliert, nicht jedoch das Reich. Das BVG stellte fest, daß das Reich und die BRD staatlich identisch sind, also ist die BRD kein Rechtsnachfolger sondern eine Neubezeichnung des Reiches. Der Rechtsstatus der BRD ist etwas komplizierter. Als Gründungsdatum des deutschen Einheitsstaates (damit auch die BRD) gilt der 18.01.1871 (deutsche Kaiserkrönung in Versailles) und zusätzlich der 23.05.1949.
Deswegen stellt sich mir die Frage nach dem Rechtsstatus von Hitlers Überresten, wenn der Staat als solches völkerrechtlich nicht aufgelöst wurde. Es gab bloß keine Reichsregierung bzw. es gab die Bundesregierung erst nach der bayrischen Staatsregierung, die daher dann das Erbe angetreten ist.
Ich vermute, daß hier das Persönlichkeitsrecht fortwirkt und der Wille des Toten, der zu Lebzeiten geäußert wurde, zu verwirklichen ist. Ich vermute, daß Hitlers Reste dem bayrischen Staat gehören und dieser eine Verbrennung der Reste zu veranlassen hat - rein rechtlich gesehen.
Hitler wollte, daß seine Leiche verbrannt wird und ich vermute, daß diese Verfügung - rein rechtlich gesehen - vom Staat Bayern umgesetzt werden muss. Wie wäre es denn, wenn es nicht Hitler wäre, sondern jemand anders? Wer ist für die Umsetzung des Willens eines Toten zuständig? Ein Nachlassgericht oder das allgemeine Amtsgericht?
Das ist die völlig verquarzte Argumentation, die sich diese sogenannten kommisarischen Reichsregierungen zu eigen machen und behaupten, dass zwar das Deutsche Reich völkerrechtlich bis heute fortbestehe, die Bundesrepublik Deutschland hingegen nicht identisch mit diesem sei, sondern völker- und verfassungsrechtlich illegal und de jure nicht existent. Allein das Deutsche Reich bestehe in rechtsgültiger Weise fort und habe eine Regierung in Form einer „Kommissarischen Reichsregierung“, die im Augenblick zwar noch keine faktische Staatsgewalt habe, jedoch rechtsgültig die Regierungs- und Amtsgeschäfte für Deutschland ausführe. In der Regel liegen diesen „Reichsregierungen“ diverse Verschwörungstheorien zugrunde, die mit einem baldigen Zusammenbruch der Bundesrepublik Deutschland rechnen, nach dem die KRRen dann auch faktisch die Regierungsgewalt übernähmen und bla bla bla…
NIEMAND DER BEI SINNEN IST INTERESSIERT SICH FÜR HITLERS LEICHE !!!
… auch der Freistaat Bayern nicht. Und dazu werden ihn auch die völlig verquarzten Argumentationen des braunen Sumpfs nicht überzeugen !
Eine Leiche mag eine Sache sein, sie ist aber grundsätzlich
nicht eigentumsfähig. Ausnahme: Mumien und so ein Zeug.
Wieso denn das? Gibt es da eine Rechtsquelle? Und warum sollte es bei mummifizierten Leichen anders sein als nichtmummifizierten? Wenn ich Hitler in meiner Obhut mummifizieren lasse, erwerbe ich dadurch also Eigentum an ihm?