Aktaufnahmen vom Ex zurückfordern

Guten Tag,

darf man von seinem Expartner Aktaufnahmen welche man verschenkt hat nach der Trennung wieder zurückfordern?
Ist er zur Herausgaben verpflichtet oder muss man die Herausgabe einklagen?

Hallo!

M.W. können Geschenke nur bei groben Undank zurückgefordert werden.

Gruß
Falke

Hallo Sandra,
darf ich als Laie dazu etwas sagen?
Ob Du sie zurück fordern kannst, muss Dir hier ein Jurist sagen.
Zu Deiner Veröffentlichungs-Befürchtung siehe unten.
Bei Aktfotos kann ja wohl von prominenter Darstellung ausgegangen werden, also nicht als Beiwerk einer Sofa-Aufnahme z.B. :wink:)

Dann hier
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/index.html

§ 22 
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

Wenn der Ex nichts bezahlt hat, darf angenommen werden, das die Verwertungsrechte nicht an den Ex übertragen wurden. Selbst wenn der Ex der Urheber dieser Bilder ist.

§23 trifft nicht zu.
§24 ebenfalls nicht, es sei denn, Du hast einige wichtige Umstände nicht genannt :wink:)

Das dürfte den Ex von jeglicher Veröffentlichung abhalten
§ 33 
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

„Öffentlich“ ist auch schon im engsten Freundeskreis. Alles was mehr als seine Augen sehen, und Dich kennt er ja. Also relaxed bleiben.
LG
R

Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen. Der Ex muss die Fotos nicht herausgeben, und folglich macht auch eine Klage keinen Sinn.

Levay

Ist das nicht ziemlich zwecklos? Im Zeitalter der 1200-dpi-Farbscanner?

Gruß
smalbop

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