…im Prinzip habt Ihr Recht, man sollte nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen.
Was mir jedoch heute passiert ist, schlägt dem Fass endgültig den Boden aus. Ich habe einen der Geschäftsführer angerufen, um eine gütliche Einigung zu erzielen, habe sogar angeboten, meine Forderung auf 70% zu reduzieren und auch eine Ratenzahlung vorgeschlagen.
Das Ergebnis war: Der Kerl hat mir am Telefon in aller Deutlichkeit mitgeteilt, dass er mir jemanden vorbeischicken wolle, der mir dann schon zeige, was ich kriege. Zudem hat er mir anschliessend noch ein fieses Fax geschickt, dass ich bereits an die Staatsanwaltschaft weitergegeben habe. Zitieren möchte ich hier nicht daraus.
Francesco, würdest Du mir bitte einmal erklären, was geschieht, wenn ich einen Insolvenzantrag sowie Anzeige wg. Scheckbetrug gegen die Firma stelle? Ist es so, dass die Schufa u.ä. sofort Bescheid darüber erhalten und die Firma Ihre Kreditwürdigkeit verliert (wenn das nicht schon geschehen ist)?
Ihr werdet verstehen, dass ich nach dem heutigen Erlebnis nicht mehr besonnen sein will. Das Geld kann ich mir so oder so abschminken und die Probleme mit der Bank kriege ich auch geregelt, da man mir im Freundeskreis aushilft.
nicht selber vor dem Richter landen willst, dann rede nicht länger von Scheckbetrug.
Dein Posting mag ich im Detail nicht kommentieren.
Nur dies: Die Schufa sammelt für die Kreditvergabe relevante Daten von Privatpersonen.
Für einen Insolvenzantrag fehlt nach den bisher bekannten Umständen jegliche Grundlage.
Deine Forderung interessiert niemanden, insbesondere nicht die Justiz, solange Du keinen vollstreckbaren Titel in Händen hälst, mindestens aber einen Mahnbescheid erwirkt hast. Hast Du den Schuldner je in Verzug gesetzt? Gibt’s überhaupt Zahlungsbedingungen?
Thomas, Dir fehlen elementare kaufmännische Kenntnisse. Besuche als Mindestmaßnahme ein Gründerseminar der Handelskammer.
Wolfgang gib’s…
… auf! Da hat sich einer total verrannt in dem Gedanken, dass die Welt böse und gegen ihn ist.
Ich könnte fast Wetten, dass demnächst Postings über die Unfähigkeit der Justiz zu lesen sind.
Wenn ich die bisherigen Postings vom Fragesteller lese, muss ich sowieso feststellen, dass mir wieder einmal klar wird, warum viele Leute beim Schritt in die Selbstständigkeit auf die Schn… äh Nase fallen.
Ich glaube weitere Energie zu dem Thema solltest Du dir sparen, es wäre schade, wenn Deine guten Tips dafür anderen entgehen.
Hi Thomas,
mein Rat, nicht emotional zu reagieren, gilt immer noch.
Ich denke, in deiner Situation ist es unbedingt angebracht, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Du kannst, wenn du die Mühle angetreten hast, Dinge in Bewegung setzen, die von dir nicht mehr beherrschbar sind. Das könnte einen Boomerang-Effekt haben.
Ein Rechtsanwalt kann die Sachlage juristisch werten und das angemessene Mittel wählen, den angestrebten Erfolg zu erreichen.
Einem Laien fehlen hierzu die notwendigen Rechtskenntnisse, vor allem in Bezug auf die anstehenden Verfahrensregeln.
Wenn du hier wirklich gegen deinen Auftraggeber vorgehen willst, dann investiere zu deinem eigenen Besten auch noch die Kosten für einen Anwalt. Es wird sich lohnen.
Von der Sache her mußt du einen Schuldtitel (Urteil, Vollstreckungsbescheid), und nachweisen können (z.B. durch fruchlose Vollstreckungsversuche über einen Gerichtsvollzieher), dass der Andere zahlungsunfähig ist. Dann kannst du einen Insolvenzantrag stellen. Wenn du ihn ohne die Voraussetzungen erfüllt zu haben stellst, wird das Insolvenzgericht dir die Kosten des Verfahrens auferlegen. Also Vorsicht!
Bei einem Scheckbetrug ist der geplatzte Scheck zwar ein Indiz für die Betrugsabsicht, aber noch kein Beweis. Auch hier müssen erst die notwendigen Voraussetzungen geprüft werden. Eine falsche Anschuldigung durch eine nicht begründete Anzeige kann strafbar sein.
Du siehst, ohne Anwalt ist da kaum etwas zu machen.
Gruß,
Francesco