Ebay Verkauf, Rechtsanwalt, Mahnbescheid

Folgender Fall:

Bei Ebay wurden ein Paar gebrauchte Stiefel der Marke Buffalo versteigert. Die Stiefel waren gebraucht, aber in einem super Zustand.
Leider fehlte in der Beschreibung der Zusatz, dass es ein privatverkauf sei, keine Gewährleistung oder Rücknahme.
Dem Käufer gefielen die Schuhe nicht, für den waren die Stiefel in keinem super Zustand. Der Absatz sei abgelaufen, etc. Der Verkäufer sagt, es sei ganz normal bei gebrauchten Schuhen.
Der Käufer schickte die Stiefel an den Verkäufer zurück.
Außerdem nahm sich der Käufer einen rechtsanwalt. Der verkäufer erhielt einen Bescheid vom Rechtsanwalt, dass es eine arglistige Täuschung sei.
Der Verkäufer antwortete, dass es keine Täuschung war. Nach einigen Tagen bekam der Verkäufer einen Brief vom Amtsgericht.
Nun war es keine arglistige Täuschung mehr, sondern ungerechtfertigte Berreicherung, da der Verkäufer ja nun die Schuhe und das Geld hat.
Der Verkäufer möchte nun gern Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen.

Wie geht es nun weiter? Kommt es nun zum Prozeß?
Welche Möglichkeiten hat der Verkäufer, wenn er keinen Rechtsbeistand hat?

Danke liebe Nutzer

Nun war es keine arglistige Täuschung mehr, sondern
ungerechtfertigte Berreicherung, da der Verkäufer ja nun die
Schuhe und das Geld hat.

Der Satz stimmt nicht. Richtig ist: Der Anspruch aus ungerechtfertiger Bereicherung soll sich gerade daraus ergeben, dass der Kaufvertrag nach der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nicht mehr existiert. Also kein „sondern“, sondern ein „und“.

Wie geht es nun weiter? Kommt es nun zum Prozeß?

Ein User, der hier sehr aktiv ist, hat vor Jahren mal geschrieben, man möge mich, den damaligen Jurastudenten entschuldigen, an der Universität spiele ZPO keine so große Rolle. Ich antworte trotzdem wie damals: Weiter geht es nur, wenn eine Partei das beantragt.

Welche Möglichkeiten hat der Verkäufer, wenn er keinen
Rechtsbeistand hat?

Wenn der Wert 5.000 Euro nicht übersteigt (davon gehe ich mal aus), dann grundsätzlich dieselben wie mit Anwalt. Natürlich hat er ohne eine bessere Chance, den Prozess zu versemmeln.

Levay

Danke für die Antwort.

gehen wir mal davon aus, dass der Verkäufer gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegt und der Käufer daraufhin eine Anklageschrift schreibt.
Worum geht es dann in diesem Prozeß? Ungerechtfertigte Bereicherung? Dann hat ja der Käufer Recht, da der Verkäufer ja im Besitz der Stiefel und des Geldes ist, oder?
Was kann der Verkäufer nun tun? Hat er eine Chance, auch ohne Anwalt, diesen prozeß zu gewinnen?
Oder wäre es für den Verkäufer klüger, zu zahlen?
Es handelt sich in diesem Fall um weit weniger, als 5000 Euro. Um genau zu sein, 50 Euro.
Der Verkäufer hat diese Stiefel aber als gebraucht verkauft und sieht die arglistige Täuschung nicht ein!
Was könnte man dem Verkäufer raten?

gehen wir mal davon aus, dass der Verkäufer gegen den
Mahnbescheid Widerspruch einlegt und der Käufer daraufhin eine
Anklageschrift schreibt.

Das Ding heißt Anspruchsbegründung. Anklageschriften schreiben Staatsanwälte.

Worum geht es dann in diesem Prozeß? Ungerechtfertigte
Bereicherung?

Bedingt. Wenn das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass keine arglistige Täuschung vorliegt, kann es dem Zahlungsverlangen u.U. auch auf anderer Rechtsgrundlage entsprechen.

Dann hat ja der Käufer Recht, da der Verkäufer
ja im Besitz der Stiefel und des Geldes ist, oder?

Nein, der Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB) besteht nur, wenn der Kaufvertrag wirksam angefochten wurde. Mit dem „Der Verkäufer hat jetzt beides“ hat das nichts zu tun.

Was kann der Verkäufer nun tun? Hat er eine Chance, auch ohne
Anwalt, diesen prozeß zu gewinnen?

Schwierig. Ich würde die Chancen mal unter 50% einschätzen. Aber das hängt sehr vom konkreten Fall ab - und wie die Dinger denn nun wirklich ausgesehen haben. Außerdem davon, wie der Richter das sieht, wenn in der Auktion steht, dass der Zustand so toll sei. Eine Chance hat der Verkäufer natürlich.

Oder wäre es für den Verkäufer klüger, zu zahlen?

Das lässt sich schwer einschätzen. Damit geht er auf Nummer Sicher.

Es handelt sich in diesem Fall um weit weniger, als 5000 Euro.
Um genau zu sein, 50 Euro.
Der Verkäufer hat diese Stiefel aber als gebraucht verkauft
und sieht die arglistige Täuschung nicht ein!

Dann sollte er es halt auf den Prozess ankommen lassen.

Was könnte man dem Verkäufer raten?

Sich anwaltlich beraten und ggf. vertreten zu lassen. Und zwar schleunigst.

Levay

Vielen Dank für die Antwort.
Ich entschuldige mich für die unkonkrete Wortwahl, aber leider habe ich kaum Hintergrundwissen in Sachen Recht.

Zum Fall

Der Verkäufer würde sich gern Rechtsbeistand suchen, aber aus finanziellen Gründen kann er das nicht.
Vielleicht werde ich ihm mal raten, sich über Prozesskostenbeihilfe zu informieren.
Sonst noch Ratschläge?

Hallo!

Der Verkäufer würde sich gern Rechtsbeistand suchen, aber aus
finanziellen Gründen kann er das nicht.

Für die Vertretung des Antragsgegners im Mahnverfahren darf der Anwalt genau EUR 17,85 berechnen. Da der Anwalt für das haftet, was er tut, muss er auch vorher den Fall prüfen, dh die fundierte Beratung wäre in diesem Betrag mit drin => teurer kann eine Beratung nicht werden.

Vielleicht werde ich ihm mal raten, sich über
Prozesskostenbeihilfe zu informieren.

Das macht der Anwalt übrigens auch.

Der Verkäufer würde sich gern Rechtsbeistand suchen, aber aus
finanziellen Gründen kann er das nicht.

Sagt er das einfach nur so, oder hat er sich wirklich erkundigt, was der Anwalt kosten würde? Ich frage, weil ich mir gar nicht vorstellen kann, dass es jemanden gibt, der sich das partout nicht leisten könnte bei diesem Streitwert.

Das Problem liegt m.E. woanders. Lässt es der Verkäufer auf einen Prozess ankommen, kann er gewinnen oder verlieren. Gewinnt er, muss er sowieso nichts zahlen, auch nicht seinen eigenen Anwalt. Verliert er aber, muss er auch die Gerichtskosten und die Kosten des Gegners tragen.

Ohne eigenen Anwalt ergäbe sich dann folgendes Bild:

  1. Kosten des Gerichtsverfahrens
  2. Kosten des Gegners (v.a.: Anwaltskosten)

Mit eigenem Anwalt ergäbe sich dieses Bild:

  1. Kosten des Gerichtsverfahrens
  2. Kosten des Gegners
  3. Eigene Kosten (Anwalt)

Was ich damit sagen will: Der eigene Anwalt kostet zwar Geld, aber angesichts der Gesamtsumme nicht sonderlich viel, und dafür steigt die Chance, dass der Prozess ordentlich geführt und gewonnen wird.

PKH ist natürlich eine sehr gute Idee, denn wenn der Verkäufer wirklich so arm dran ist, dann stehen auch die Chancen gut, dass er PKH bekommt, jedenfalls wenn die Verteidigung gegen die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Bedenken muss man allerdings, dass, wenn der Verkäufer den Prozess verliert, er trotzdem die Kosten des Gegners trägt. Ein Kostenrisiko bleibt somit.

Bleibt zu sagen, dass es im Grunde eh schon fast zu spät ist, denn Kosten sind jetzt ja sowieso schon entstanden. Diese würden sich allerdings durch einen Prozess noch erhöhen.

Levay

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Bleibt nur noch die Frage, welcher Anwalt bei einem solchen Streitwert überhaupt den Stift hebt …

Ach, da gibt es viele. Zum einen ist es nicht allzu viel Arbeit, von der hier die Rede ist, zum anderen generiert man auf diese Weise zufriedene Kunden, die nicht nur selbst immer wieder kommen, sondern auch Empfehlungen aussprechen. Es gibt für einen Anwalt kein wichtigeres Marketinginstrument als die Empfehlung, da kann man noch so viele Tausende für Einträge in den Gelben Seiten ausgeben und erzielt nciht annähernd diesen Effekt.

Moin,

Für die Vertretung des Antragsgegners im Mahnverfahren darf
der Anwalt genau EUR 17,85 berechnen.

Wie errechnen sich diese Kosten?
Und was genau ist in diesen Kosten enthalten? Nur die Erstberatung, oder sämtliche Kosten bis zum Ende des Streits?

Danke,
-Efchen

Für die Vertretung des Antragsgegners im Mahnverfahren darf
der Anwalt genau EUR 17,85 berechnen.

Wie errechnen sich diese Kosten?

Streitwert von 50 Euro --> 1,0-Gebühr wäre 25 Euro

Nr. 3307 VV RVG (Vertretung im Mahnverfahren): 0,5 x 25 = 12,50 Euro
Nr. 7001 VV RVG (Entelte für Post und Telekommunkation): + 20% = 15,00 Euro
Nr. 7008 VV RVG (Umsatzsteuer): + 19% = 17,85 Euro

Und was genau ist in diesen Kosten enthalten? Nur die
Erstberatung, oder sämtliche Kosten bis zum Ende des Streits?

Die Vertretung im Mahnverfahren.

Levay

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Ach, da gibt es viele.

Hallo,

mich würde interessieren, wo die alle sind.

Ich habe bisher nur solche gefunden, die mir bei einer Erstauskunft erklärt haben, daß sie ohne genaues Studium der Unterlagen leider keinerlei Auskünfte geben können und mir für diese 5-Minuten-Beratung 190,- Euro berechnet haben.

Oder einen, der mir 5 Minuten vor der Verhandlung erklärt hat, daß er sich in seiner ganzen Rechtsanwaltslaufbahn noch nie so sicher war, daß er den Prozess gewinnen würde, und 30 Minuten später, daß man da wohl nichts machen könne und ich nun leider die 85.000,- Euro zahlen müsse.

Oder einen, der 3 (!) Tage nachdem er seinen Insolvenzantrag abgegeben hat, einen Computer bei mir eingekauft hat, der dann erst nach ca. einem Jahr aufgrund einer Strafanzeige von seinem Insolvenzverwalter bezahlt wurde.

Usw, usw usw

Du malst den Traumanwalt an die Wand, der ethisch korrekt arbeitet und auch zu dem steht, was er sagt und tut. Doch den gibt es meiner Meinung nach nur in der Theorie oder im Märchen.

Gruß Ebi

Hallo,

Ich habe bisher nur solche gefunden, …

offensichtlich hast Du in den Gelben Seiten gesucht und nicht auf Empfehlungen gehört. Deine ‚Gegenbeispiele‘ bestätigen also in Wirklichkeit worldwidefabs Behauptung.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo!

Du malst den Traumanwalt an die Wand, der ethisch korrekt
arbeitet und auch zu dem steht, was er sagt und tut.

Hui, das geht ja runter wie Öl!

Doch den
gibt es meiner Meinung nach nur in der Theorie oder im
Märchen.

Ich würde Dir ja eine Adresse nennen, wo Du so einen findest, das ist mir aber leider nicht erlaubt. Aber ich kenne wirklich noch viele andere, die ebenso arbeiten.