Folgender Fall:
Bei Ebay wurden ein Paar gebrauchte Stiefel der Marke Buffalo versteigert. Die Stiefel waren gebraucht, aber in einem super Zustand.
Leider fehlte in der Beschreibung der Zusatz, dass es ein privatverkauf sei, keine Gewährleistung oder Rücknahme.
Dem Käufer gefielen die Schuhe nicht, für den waren die Stiefel in keinem super Zustand. Der Absatz sei abgelaufen, etc. Der Verkäufer sagt, es sei ganz normal bei gebrauchten Schuhen.
Der Käufer schickte die Stiefel an den Verkäufer zurück.
Außerdem nahm sich der Käufer einen rechtsanwalt. Der verkäufer erhielt einen Bescheid vom Rechtsanwalt, dass es eine arglistige Täuschung sei.
Der Verkäufer antwortete, dass es keine Täuschung war. Nach einigen Tagen bekam der Verkäufer einen Brief vom Amtsgericht.
Nun war es keine arglistige Täuschung mehr, sondern ungerechtfertigte Berreicherung, da der Verkäufer ja nun die Schuhe und das Geld hat.
Der Verkäufer möchte nun gern Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen.
Wie geht es nun weiter? Kommt es nun zum Prozeß?
Welche Möglichkeiten hat der Verkäufer, wenn er keinen Rechtsbeistand hat?
Danke liebe Nutzer