Guten Tag liebe Mitglieder,
wer weiss genau, ob vor 18 Jahren erhaltenes Bafög noch zurückzuzahlen ist, oder ob der Anspruch verjährt ist.
Habe gelesen, dass seit 2002 die Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.
Gild dies auch für „Staatsschulden“ ?
Wäre für aussagekräftige Informationen oder Tipps dankbar.
Dank & Gruß , Sigi
Hi.
wer weiss genau, ob vor 18 Jahren erhaltenes Bafög noch
zurückzuzahlen ist, oder ob der Anspruch verjährt ist.
Habe gelesen, dass seit 2002 die Verjährungsfrist 3 Jahre
beträgt.
Gild dies auch für „Staatsschulden“ ?
Hä? Das wäre ja cool, ich gehe sofort zur Bank, nehme ein Dahrlenen mit 20 Jahren Laufzeit auf und sage nach 3 Jahren „Ätsch, verjährt, gibts kein Cent mehr“. So läuft das nun leider nicht. Man muss, falls der Einkommen gering ist, beim Bafög doch jedes Jahr einen Antrag auf Freistellung stellen, damit wird man vorübergehend von den Raten verschont. Man weiß aber, bzw. wird dann ja jedes Jahr erinnert, dass man Schulden hat und dadurch verjährt da überhaupt nichts.
Leider 
Gruß,
Andreas