Nach Hochzeit den Mädchennamen nutzen

Guten Tag, ich wüsste gern ob „frau“ nach der Hochzeit (bei der SIE den Namen meines Mannes annimmt) noch den Mädchennamen nutzen darf. Darf zum Beispiel eine Radio Moderatorin sich noch mit dem alten Namen vorstellen? Oder müsste sie ihren Mädchennamen als Künstlernamen anmelden, um weiterhin mit diesem Namen zu arbeiten?

Man darf unter beliebigen Namen auftreten. Nur Behörden gegenüber muss man unter dem „echten“ Namen auftreten.

Problematisch wird es nur, wenn man unter einem Namen, der nicht in den Papieren steht, Geschäfte tätigt und es zu Problemen kommt. Es könnte schnell unterstellt werden, dass man in betrügerischer Absicht einen anderen Namen verwendet hat.

http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCnstlername#Recht…

Gruß

S.J.

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