Privatrechnung für einmalige Dienstleistung

Hallo,

Herr M. soll für einen befreundeten Arzt eine Internetseite erstellen.
Der Arzt möchte für diese Leistung eine Rechnung.

Klar ist, dass Herr M. eine Privatrechnung schreiben kann.

Jedoch gibt es hier Grenzen (Höchstbetrag?)?
Was muß in der Rechnung stehen?
Wieviele private Rechnungen darf man übers Jahr stellen?

Danke für eure Antworten?

Hallo,

Herr M. soll für einen befreundeten Arzt eine Internetseite
erstellen.
Der Arzt möchte für diese Leistung eine Rechnung.

nachvollziehbar.

Klar ist, dass Herr M. eine Privatrechnung schreiben kann.

Ja.

Jedoch gibt es hier Grenzen (Höchstbetrag?)?

Nein. Unendlich.

Was muß in der Rechnung stehen?

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung

Wieviele private Rechnungen darf man übers Jahr stellen?

So viel er will.

Danke für eure Antworten?

Ich vermisse hier eigentlich die Frage nach den Rechtsfolgen, die durch eine Rechnungsstellung entstehen, insbesondere was die Entrichtung von Umsatzsteuer, Einkommenssteuer und sonstigen Dingen angeht.

Natürlich darf ein Jeder in Deutschland soviel verdienen wie er will. Der Fiskus will aber auch was davon abhaben.

Gruß

S.J.

HI,

dass das FA seinen Anteil möchte ist klar.
bei dem Link handelt es sich um ne normale Rechnung mit ausgewiesener MwSt was bei ner Privatrechnung ja nicht sein darf.

Meine Frage ging eher dahin, was bei ner Privatrechnung vorhanden sein muß.

Hallo,

Meine Frage ging eher dahin, was bei ner Privatrechnung
vorhanden sein muß.

was verstehst Du unter „Privatrechnung“? Man kann nicht gewerblich in Erscheinung treten und dann „Privatrechnungen“ schreiben.

Gruß

S.J.

Hallo,

irgendwie geht da wohl 'n bissl was durcheinander.

Scher willst du wissen, ab wann man Umsatzsteuer berechnen muss (Umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer, d.h., nicht mehr als 17.500 Euronen Umsatz im Vorjahr und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro). naja, wär schon 'ne teure Homepage für 'ne simple Arztpraxis, oder?

Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden? Wenn die Tätigkeit auf Dauer angelegt ist UND auf Gewinn abzielt.

In deiner Rechnung steht im Grunde nicht mehr, als wer (natürlich mit Anschrift und allem) wem (dito) wofür wieviel berechnet. Datum, evtl. Bankverbindung, Fälligkeit. Ende von Gelände.

Alle Unklarheiten beseitigt?

Liebe grüße

Felicica

Alle Unklarheiten beseitigt?

Ja, Vielen Dank Felicica
genau das wollte ich wissen.

Danke