Mietrecht

Hallo zusammen,
durch das Archiv habe ich herausbekommen, dass meine alte Vermieterin 6 Monat Zeit hat, mir meine Kaution zurückzuzahlen. Das weiß meine alte Vermieterin auch und scheint das Geld auch bis zum letzten Tag zurückzuhalten. Wir hatten bereits Schriftwechsel, indem Sie mir mitteilte noch auf die Heizungsabrechnung zu warten. Ich habe dort 4 Jahre gewohnt und nie eine Abrechnung von ihr erhalten. Mußte weder etwas nachzahlen, noch habe ich etwas wiederbekommen. Kann Sie jetzt nach 4 Jahren mit einer „großen Abrechnung“ kommen? Und wenn Sie dieses Jahr eine bekommen, kann ich Einsicht in die letzten Jahre nehmen?
1000Dank,
Marco

Hallo Marco,

da deine Vermieterin die Kaution wie ein Sparbuch verzinsen muss, musst du zumindest nicht mit finanziellen Einbußen bei der Rückzahlung rechnen.

Deine Vermieterin hat sich nicht korrekt verhalten, was die Nebenkosten anbetrifft. Es ist eine Pflicht, jährlich einmal eine nachvollziehbare Abrechnung vorzulegen. Das hat sie deinen Schilderungen nach nicht getan.

Solltest du tatsächlich eine hohe Nachzahlung erwarten, müsste man mal schauen, ob da nicht wenigstens die ersten zwei Jahre bereits verjährt sind. Aber ich würde mir da jetzt keinen Kopf machen, sondern erst einmal schauen, ob das wirklich ins Haus steht.

gruß, bebro

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Danke! (kt)
Gruss Marco