Weiss irgendjemand von euch, wieviele Überstunden während einer Ausbildung gesetzlich noch okay sind, und wie sie vergütet werden sollen? Es gibt hier keinen Betriebsrat oder so und der Betrieb ist auch nicht an einen Tarif gebunden… Ich bräuchte diue entsprechenden Gesetzestexte…
ich spare mir die grundsätzlichen Aussagen bezügl. Überstunden: Dein Chef kann sie anordnen und Du hast sie zu leisten, solange das nicht gegen Gesetze (Jugendarbeitsschutzgesetz und Arbeitszeitgesetz bzw. noch speziellere Schutzbestimmungen) verstößt. Die geleistete Mehrarbeit ist in Freizeit zu gewähren oder aber zu vergüten. Da Du vermutlich ein Monatsentgelt beziehst, teile dieses durch die monatliche Regelarbeitszeit (Wochenarbeitszeit mal 4,3 gleich Monatsstunden). Der so ermittelte Stundensatz ist auch für Mehrarbeit die MINDESTvergütung. In den meisten Tarifverträgen gibt es für Mehrarbeit auch noch Zulagen - oft 25 %.
Ggf. hilft auch das Studium des Ausbildungsvertrages - entweder ist dort direkt was geregelt oder aber ein Verweis auf einen Tarifvertrag?!
Um diese Frage zu beantworten ist v.a. Dein Alter ausschlaggebend.
Je nachdem, ob Du bereits volljährig bist oder noch nicht, gibt es verschiedene Regeln.
Auszubildende gelten in jedem Fall (egal ob bereits volljährig oder nicht) als besonders schutzbedürftig, daher ist es nicht möglich, eine unbegrenzte Zahl an Überstunden mit ihnen zu fahren. Das gilt auch, wenn sie extra vergütet werden!
Die Vergütung der erlaubten Überstundenanzahl hat dann meines Wissens immer in Ausgleichszeit zu erfolgen, die sehr zeitnah zu gewähren ist. Muß ich aber nachlesen und ich habe die Unterlagen gerade nicht zur Hand.
Infos gibt es bei mir (bei Interesse einfach Mail an mich) oder bei der zuständigen IHK (Adresse steht irgendwo in Deinem Ausbildungsvertrag).
Gruß,
Mathias
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Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit ist im Ausbildungsvertrag vereinbart. Im beiderseitigen Einvernehmen können die vereinbarten Zeiten in folgenden Grenzen überschritten werden:
Jugendliche brauchen einen besonderen Schutz und dürfen deshalb in der Regel täglich nicht mehr als 8 Stunden beschäftigt werden. Ihre wöchentliche Beschäftigungszeit darf 40 Stunden nicht überschreiten. Bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 41/2 bis 6 Stunden sind den Jugendlichen Pausen von insgesamt 30 Minuten und bei mehr als 6 Stunden Pausen von insgesamt 60 Minuten zu gewähren, wobei die Pausen jeweils mindestens 15 Minuten betragen müssen.
Erwachsene Auszubildende (mindestens 18 Jahre alt) dürfen an 6 Tagen wöchentlich bis zu 8 Stunden täglich beschäftigt werden. Bis zu 10 Arbeits- bzw. Ausbildungsstunden sind zulässig, wenn die über 8 Stunden hinausgehende Zeit durch Freizeitausgleich binnen höchstens 6 Kalendermonaten wieder ausgeglichen wird. Für Erwachsene ist bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, bei mehr als 9 Stunden von 45 Minuten. Pausen müssen mindestens 15 Minuten dauern.
Die genannten Zeiten sind Höchstarbeitszeiten. Pausen zählen nicht als Arbeitszeit. Wird ein/e Auszubildende/r länger beschäftigt, als es in seinem/ihrem Ausbildungsvertrag vorgesehen ist, so handelt es sich um Überstunden. Für Überstunden besteht ein Anspruch auf Freizeitausgleich oder eine besondere Vergütung.
Also eigentlich klar. Alles was über Deinen Ausbildungsvertrag geht ist mit Freizeit oder Kohle abzugelten. Jedoch darfst Du maximal die o.a. Stunden arbeiten.