Rückwirkende Unterhaltszahliung

Hallo,

ein 23 jähriger junger Mann besucht wieder die Schule.
Er fragt seinen Vater um Unterhalt(Eltern sind geschieden, Mutter hat eine halbe Stelle). Dieser verweist ihn zunächst ans BAFÖG Amt. Nachdem geklärt ist, dass der junge Mann keinen Anspruch auf BAFÖG hat,sondern auf Unterhalt zahlt der Vater eine kleine Summe auf das Konto des Sohnes. Dieser ist der Meinung, dass der Vater rückwirkend ab Beginn des Schuljahres den Unterhalt zahlen muss.

Wie verhält sich das?
Muss der Vater ab Beginn des Schulbesuches zahlen oder ab dem Tag, an dem der Anspruch endlich geklärt ist?

Gruß
Kosmokatze

Moin, Kosmokatze,

Muss der Vater ab Beginn des Schulbesuches zahlen oder ab dem
Tag, an dem der Anspruch endlich geklärt ist?

das wird beim Unterhalt nicht anders sein als in allen anderen Bereichen: Fällig wird eine Forderung erst ab dem Zeitpunkt, zu dem sie gestellt wird.

Gruß Ralf

das wird beim Unterhalt nicht anders sein als in allen anderen
Bereichen:

Vermutungen hab ich auch schon angestellt. Ich hätte gerne Antworten von Leuten, die WISSEN wie es sich verhält.

Gruß
Kosmo

Cool und Danke .
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