angenommen man kauft sogenanntes Schrottauto in einem Autohaus.Es läuft so man gibt dem Verkäufer das Geld und er gibt dann die Papiere Schlüssel und das Kfz. Ein Kaufvertrag ist nicht schriftlich festgehalten worden. handelt es sich trotzdem um einen Kaufvertag?
Wenn jetzt noch eine besonder Variante dazu kommt, wird das ganze besonders intressant:
Ein halbes Jahr später schickt das Autohaus eine Rechnung und das Auto soll nochmals bezahlen werden. Dabei ist auch noch der Rechnungsbetrag höher als vor einem halben Jahr.
angenommen man kauft sogenanntes Schrottauto in einem Autohaus.Es läuft so man gibt dem Verkäufer das Geld und er gibt dann die Papiere Schlüssel und das Kfz. Ein Kaufvertrag ist nicht schriftlich festgehalten worden. handelt es sich trotzdem um einen Kaufvertag?
Ja! ein Vertrag muss nicht schriftlich sein.
Ein halbes Jahr später schickt das Autohaus eine Rechnung und das Auto soll nochmals bezahlen werden. Dabei ist auch noch der Rechnungsbetrag höher als vor einem halben Jahr.
Da steht man vor einem Problem. Eigentlich hat man ja einen gültigen Vertrag über den ursprünglichen Preis und das Ding bezahlt.
Nur wie will man im Falle daß das Autohaus die Bezahlung einklagt beweisen daß man schon bezahlt hat?
Ein Zeuge oder eine Quittung würden da natürlich helfen.
hallo,
ist es nicht vor dem gesetz so geregelt,das wer den kfz brief hat,auch das auto gehört?
das auto wird ja wohl auch angemeldet worden sein,und somit kann der verkäufer eig keine erneute rechnung bzw bezahlung verlangen.
wenn er nicht selber dran denkt das es einen kaufvertrag/quittung gibt,gibt es auch keine garantie.womit beide seiten einverstanden waren und auch das es keine weiteren kosten entstehen