Widerrufsrecht nach Paragraph 13 BGB

Ist es richtig, dass Selbstständige, die über eine Suchmaschinen-Eintragsagentur für den Websiteneintrag keinen schriftlichen
Widerspruch erlaubt im Sinne des Paragraphen 312 BGB, da dieser nur für Verbraucher im Sinne des Paragraphen 13 BGB gilt.
Der Eintrag bei Suchmaschinen erfüllt anscheinend einen unternehmerischen Zweck, d.h. das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher im Sinne des Paragraphen 13 BGB und nicht für Selbstständige??? Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Soweit ich verstanden habe: Ja.