Gaslagerung auf Nachbargrundstück

Guten Tag,
welche Vorschriften müssen bei der Errichtung einer Tauschstelle für Flüssiggas (Propan) in einem Wohngebiet beachtet werden?
Gibt es Mindestabstände zur Bebauung des Nachbarn?
Welche Behörde ist für die Kontrolle der Vorschriften zuständig?
Muss das Einverständnis des Nachbarn vor der Errichtung einer solchen Läger- und Umschlagstätte eingeholt werden?

Hallo,

in einem - baurechtlich - reinem Wohngebiet (Bebauungsplan: WA) ist jedes Gewerbe grundsätzlich nicht zulässig (bei kleinen Büros kräht normalerweise kein Hahn danach). In einem allgemeinem Wohngebiet, ohne Bebauungsplan, gibt es für einfaches Gewerbe meist keine Beanstandung. Normalerweise sind solche Tauschstellen im Mischgebiet (MI), Gewerbegebiet (GE), wenn größer, sogar nur im Industriegebiet (GI) zulässig. Das kann man bei der Gemeindeverwaltung klären. Ansonsten muß die Gewerbeaufsicht das ok zu einer solchen Ansiedlung geben.

Gruß Klaus