Unterhalt krankes volljähriges Kind

Hallo,

meine Frage
Bei einer 19jähr Tochter ist in Betreuung zur zt in Klink wg selischer Probleme. DIe Krankheit wird sich lt. Ärzten noch sehr lange hinziehen. Sie hat einen Betreuer. Kindergeld wird nicht an die Eltern sondern an den Betreuer ausgezahlt.Krankheit vor dem 18. Geburtstag angefangen.

Ab wann müssen Eltern Unterhalt für die Tochter zahlen?
Gibt es Verdienstgrenze?
Wie heißt die Tabelle, wo man Unterhalt nachsehen kann?

Verdienst z.Zt Br. 2100€ und 1 Sohn( 16)wohnt noch zu Hause?
Kann mir jemand vielleicht helfen, wie hoch der Unterhalt sein könnte oder ob überhaupt gezahlt werden muß. Bisher hat sich keiner gemeldet??

Vielen Dank. Für die Antworten
Lämmchen

Hallo,

meine Frage
Bei einer 19jähr Tochter ist in Betreuung zur zt in Klink wg
selischer Probleme. DIe Krankheit wird sich lt. Ärzten noch
sehr lange hinziehen. Sie hat einen Betreuer. Kindergeld wird
nicht an die Eltern sondern an den Betreuer
ausgezahlt.Krankheit vor dem 18. Geburtstag angefangen.

Auf welche „Bereiche“ bezieht sich die Betreuung? Vermögenssachen? Aufenthaltsbestimmungsrecht? Gesundheitsfürsorge? oder was sonst?

Je nachdem für was der Betreuer bestellt ist, muss er sich nämlich auch um den Unterhalt kümmern.

Ab wann müssen Eltern Unterhalt für die Tochter zahlen?

Die Eltern müssen ab „Inverzugsetzung“ bezahlen. Also ab dem Zeitpunkt, ab dem sie zur Zahlung bzw. zur Auskunftserteilung aufgefordert worden sind.

Gibt es Verdienstgrenze?

Ja die gibt es. Die Frage ist aber, ob die Eltern im gemeinsamen Haushalt leben oder ob sie getrennt sind. Dann stellt sich noch die Frage, wer (einer oder beide) das Einkommen erwirtschaftet.

Wie heißt die Tabelle, wo man Unterhalt nachsehen kann?

Düsseldorfer Tabelle zuzüglich der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichtes

Verdienst z.Zt Br. 2100€ und 1 Sohn( 16)wohnt noch zu Hause?
Kann mir jemand vielleicht helfen, wie hoch der Unterhalt sein
könnte oder ob überhaupt gezahlt werden muß. Bisher hat sich
keiner gemeldet??

Grobe Rechnung wenn die Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnen: 1.100 Euro Selbstbehalt für den Vater. 800 Euro Selbstbehalt für die Mutter - ergibt einen Selbstbehalt (der nicht von einem volljährigen Kind angegriffen werden kann) von 1.900 Euro.
Unterhaltsbedarf für den minderjährigen Sohn (kommt eigentlich vor der Ehefrau/Mutter) 415 Euro abzüglich halbem Kindergeld - ist 333 Euro.

Die grobe Rechnung sagt also aus, dass für die volljährige Tochter kein Spielraum mehr vorhanden ist. Bei der Berechnung wurden keine Arbeitskosten der Eltern, keine vorrangige Schuldentilgung und keine Altersvorsorge und auch sonst keine abzugsfähigen Kosten berücksichtigt. Diese würden, vor der Unterhaltsberechnung vom Nettoeinkommen abgezogen werden.

Sollte die volljährige Tochter ihre Krankheit selbst verschuldet haben - z. B. weil es sich um Suchtkrankheiten handelt - kann es sein, dass die Eltern auch aus diesem Grund keinen Unterhalt schulden.

Vielen Dank. Für die Antworten
Lämmchen

Gern geschen
Ingrid