Auszug nach Trennung, was mit den Möbeln?

Guten Tag,

Peter und Suse sind Verheiratet, leben aber seit einigen Monaten nicht mehr in der selben Wohnung. Suse steht nun als alleinige Mieterin im Mietvertrag. Peter hat schon mehrfach Termine zur Abholung seines Eigentums verstreichen lassen. (Hierüber gibt es keine Schriftstücke) Nun belastet Suse das wohnen zwischen den Kisten und Möbeln mit den Sachen ihres Ehemannes der damals mit einer anderen Frau „abgehauen“ ist sehr.

Was hat sie für Möglichkeiten?
Kann man irgendwelche fristen setzen?
Könnte man die Sachen von einem Umzugsunternehmen abholen und verwahren lassen?

Die Möbel sind Peters Eigentum und Suse ist nach §985 BGB zur Herausgabe verpflichtet. Dieser Anspruch verjährt erst nach 30 Jahren (gem. § 197 Abs. 1 Ziffer 1 BGB). Man kann durch Fristsetzung aber überlegen, ob Peter im Annahmeverzug ist. Das ermöglicht dann aber nur z.B. eine Einlagerung, deren Kosten Peter dann tragen müßte, notfalls über den Weg des Schadenersatzes.
Es gibt aber auch andere Meinungungen dazu, siehe z.B.:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Trennung-Auszug-hint…
Auf jeden Fall würde ich da sehr vorsichtig sein, und das Zeug nicht einfach entsorgen und ggf. einen RA einschalten. So ein Brief eines RA hat oft erstaunliche Wirkung.