Guten Tag,folgende Situation
Montags lässt eine Kundin ihre jacke in einer textilreinigung aufdämpfen…wolle/kunstfaser gemisch
Sie holt ihre Jacke am selben tag noch wieder ab und erscheint am Mittwoch und reklamiert einen bügelschaden,der nun auch nachweisslich da ist.Die büglerin ,die dieses teil behandelt hat schwört stein und bein,dass der schaden nicht bei ihr entstanden ist.
wie sieht das ganze nun rechtlich aus?
es liegt ja tatsächlich im breich des möglichen,das die Kunden zuhaus selbst drauf rumgebügelt hat.
Hallo Sads,
eben! Es bleibt also eine Beweisfrage. Genau so sieht es aus.
Gruß!
Horst