Räumpflicht, Pflastern

Hallo,

mal angenommen, jemand hat ein Haus gebaut. Das Grundstück liegt an einer Privatstraße (der Bauherr hat Wegerecht). Zwischen Grundstück und Straße ist noch ein Streifen der dem Inhaber der Privatstraße gehört. Der ist nicht befestigt. Der Bauherr hat keinerlei Anteile an der Straße mitgekauft. Der Briefkasten befindet sich an der Ecke des Grundstücks auf dem unbefestigten Teil, der Briefträger muss also nicht das Grundstück betreten um zuzustellen.

Hat der Bauherr eine Räumpflicht (unter der Annahme dass er keinen Besuch bekommt und nur selbst das Grundstück betritt)?

Wer muss die Kosten für das Pflastern des unbefestigten Teils übernehmen, der Bauherr oder der Besitzer der Privatstraße?

Grüße emily

Hallo,

unbefestigten Teil, der Briefträger muss also nicht das
Grundstück betreten um zuzustellen.

Es soll aber auch Pakete oder Einschreiben geben, die man nicht in den Briefkasten stecken kann/darf.

Hat der Bauherr eine Räumpflicht (unter der Annahme dass er
keinen Besuch bekommt und nur selbst das Grundstück betritt)?

Dann wünsche man dem Bauherrn, daß er nie einen Notarzt o.ä. braucht. Eine wirkliche Räumpflicht (die kann auch Hinterlieger treffen - dazu lese man in der kommunalen Regelung nach) gibt es meist nur für den Gehweg entlang der Straße. Das bedeutet aber noch lange nicht, daß man auf seinem Grundstück sonst tun und lassen kann, was man will. Details könnte man z.B. den Vertragsbedingungen seiner Haftpflichtversicherung entnehmen.

Wer muss die Kosten für das Pflastern des unbefestigten Teils
übernehmen, der Bauherr oder der Besitzer der Privatstraße?

Der, der es beauftragt, falls sonst, insbesondre im Zusammenhang mit dem Wegerecht, nichts geschrieben steht/vereinbart ist.

Cu Rene

Hallo,

ok …wäre der Bauherr somit auf der sicheren Seite wenn er sein Grundstück soweit räumt, dass man gefahrlos bis zur Haustüre kommt, den unbefestigten Teil (einen Gehweg gibt es nicht) und das Stück Straße vor seinem Grundstück aber nicht (Annahme: im Grundstückskaufvertrag steht nichts von Räumpflichten)?

Wie kommt man an die kommunalen Regelungen?
Und gelten die überhaupt bei einer Privatstraße?

Grüße emily

Hallo,

den unbefestigten Teil (einen Gehweg gibt es nicht)

Einen Weg dadurch sollte man auch noch mindestens machen. Außerdem muß man natürlich mit geeigneten Mitteln (Salz ist so gut wie überall verboten!) streuen.

und das Stück Straße vor seinem Grundstück aber nicht

Für die öffentliche Straße ist üblicherweise die Kommune zuständig. Beim Privatweg gibt es keine Pflichten, zumindest nicht, wenn der z.B. durch ein Tor abgeschlossen ist. Ist er öffentlich zugänglich muß ich passen,vermute aber eine Verkehrssicherungspflicht auch für diesen.

Wie kommt man an die kommunalen Regelungen?

Bei uns gibt es die auf der Internetseite der Gemeinde, sonst und bei Zweifeln in der Bürgerberatung oder im Tiefbauamt nachfragen. So lange nichts passiert, kräht da normalerweise kein Hahn danach, aber wenn etwas passiert, kann es teuer werden.

Cu Rene

Am Rande: ich ahbe mal einen Blinden begleitet, der naturgemäß nicht sieht, wo er hintritt - am Gehweg war das absolut unmöglich ohne dauernd fast zu stürzen, weil er viel zu schmal geräumt war. Also doch die gut befahrene Straße genommen :frowning:

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