Nach der Scheidung bleibt der Mann im Eigenheim wohnen. Die Frau möchte das Haus verkaufen oder ausbezahlt werden. Auf ein Kaufangebot reagiert der Mann nicht.
Was kann die Frau tun?
Hallo,
das Haus wird wohl beiden anteilig gehören.
Was kann die Frau tun?
Wenn sich keine Einigung finden läst, bleibt nur der „teuere“ und langsame Weg eine Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft (im Sprachgebrauch Teilungsversteigerung) zu beantragen.
Cu Rene
Nach der Scheidung bleibt der Mann im Eigenheim wohnen.
Das Scheidungsverfahren ist abgeschlossen, ohne das über das Haus eine Entscheidung gefallen ist ?
Die Frau möchte das Haus verkaufen oder ausbezahlt werden.
Steht sie als Miteigentümer im Grundbuch ?
Auf ein Kaufangebot reagiert der Mann nicht.
Was kann die Frau tun?
Wenn sie Miteigentümerin ist, kann sie die „Zwangsversteigerung zur Aufb´hebung der Gemeinschaft“ in die Wege leiten.
Es wundert mich, dass diese Frage nicjht mit dem Anwalt, der das scheidungsverfahren begleitet hat, besprochen wurde.
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Das Scheidungsverfahren ist abgeschlossen u. es erfolgte keine Entscheidung.
Der Anwalt hatte das ausgeklammert, warum auch immer.
Die Frau steht im Grundbuch.
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Das Haus gehört beiden anteilig.
Warum ist der Weg teuer? Weil ein freier Verkauf mehr bringen würde?
Was bedeutet langsame Weg konkret? Ein Jahr? Oder länger?
Muss ein Anwalt eingeschaltet werden, oder kann das auch eine Privatperson
einleiten?
Bis dann Franzi
Warum ist der Weg teuer? Weil ein freier Verkauf mehr bringen
würde?
Klar, denn man hätte Zeit zum suchen, außerdem könnte man sich eine Menge Gebühren sparen. Da geht 'ne Menge Geld flöten.
Mein Tipp wäre ein netter Brief des RA mit Ankündigung einer Teilungsversteigerung, wenn bis zu einem bestimmten Termin keine Bewegung oder Einigung zustande kommt.
Die Frau steht im Grundbuch.
Dann ab zum Amtsgericht und ZV beantragt. Vielleicht wacht der Mann dann auf.
Hallo,
Warum ist der Weg teuer?
Weil da einiges an Verfahrenskosten anfällt, die derjenige,d er das Verfahren anstrengt auch dann bezahlen muß, wenn die Versteigerung nicht erfolgreich ist.
Weil ein freier Verkauf mehr bringen würde?
Das wird in der Regel so sein, man hört aber auch vom Gegenteil, wenn sich beim Termin 2-3 Leute um das Objekt streiten und in einen „Bietrausch“ geraten.
Was bedeutet langsame Weg konkret? Ein Jahr? Oder länger?
Ein Jahr würde ich als Minimum bis zum ersten Termin ansetzen, da die Gerichte derzeit mit Zwangsversteigerungen gut ausgelastet sind.
Muss ein Anwalt eingeschaltet werden, oder kann das auch eine
Privatperson einleiten?
Es gibt meines Wissens keine Anwaltspflicht, man kann auch selbst beim zuständigen Rechtspfleger des Gerichts vorsprechen. WIe immer bei gericht, kann man aber sicher auch da viel falsch machen, wenn man sich nicht auskennt.
Cu Rene