eine Person A hat bei einem Internetauktionshaus einen Artikel eingestellt und diesen professionell Fotografieren lassen. Nun haben sich andere Nutzer diese Bilder geklaut und haben einige Auktionen damit am laufen, ohne Person A zu fragen.
Kann sich Person A direkt an das Auktionshaus wenden um die Kontaktdaten zu erhalten und dann direkt Schadensersatz zu fordern? Oder soll Person A alle Nutzernamen speichern und direkt an einen Anwalt geben?
Vielen Dank für die Beantwortung dieser rein hypotetischen Frage.
wenn man ernsthafte Schritte erwägt, sollte man immer einen Anwalt einschalten. Will man dagegen nur erreichen, dass die Betroffenen einfach nur ohne weitreichendere Folgen abgemahnt werden, so macht auch der erste Weg Sinn. Aber nur, wenn man eh danach nichts weiter unternehmen will.
Hi, das hängt davon ab ob man die Nutzungsrechte erworben hat, das ist nämlich eher die Ausnahme und muss extra vereinbart worden sein.
Danach richtet sich wer die Ansprüche aus dem Urheberrecht geltend machen kann.
OL
in dem hypotetischen Fall hat Person A alle Rechte an den Fotos erworben und ist Besitzer.
Ein Schaden ist in dem Sinne entstanden, dass Person A die Arbeit hatte und sich diverse Nutzer dieser Arbeit kostenlos bedienen, was nicht Sinn und Zweck sein kann?
Hi,
Schadenersatz nach dem Urheberrecht kann nur der Rechteinhaber geltend machen und das ist im Normalfall der Fotograf, es sei den er hat die Rechte bewust weitergegeben.
Hier ist der Schaden, der entgangene Gewinn, der bei rechtmässiger Lizenzierung zu erzielen gewesen wäre.
Dafür gibt es Honorarlisten, die von den Gerichten und auch vom Markt weitgehend anerkannt werden.
Weiters gibt es Zuschläge zb.: falls die vom Gesetztgeber vorgesehene Herstellerbezeichnung nicht vorhanden war.
Abgesehen davon ist es natürlich Unlauter für den der die Aufnahmen beauftragt hatte.