gehört das zum Mietobjekt?!

Hallo,

in unserer Mietwohnung, die vor unserem Einzug komplett renoviert wurde, sind durch den Vermieter im Rahmen der Renovierung in allen Räumen Einbau-Halogenlampen in den Decken eingebaut worden.
Dies geschah nicht auf unseren Wunsch, sondern wurde uns bei der Besichtigung vor Einzug so präsentiert.
Gehören somit diese Beleuchtungskörper zur Mietsache?
Muß der Vermieter oder der Mieter evtl. defekte Trafos auf seine Kosten austauschen (plus. ggf. Handwerkeraufwand etc. weil die Lage der Trafos nirgends dokumentiert ist)?
Danke für fundierte Antworten!
Gruß, Sylvia

Definitiv nicht, aber…
Hi Sylvia,

wenn die Teile im Mietvertrag als besondere Ausstattung mit drinstehen, dann schon (eben wie eine Einbauküche). Wenn was kaputtgeht, dann guck in den Mietvertrag, Klausel Kleinreparaturen (meist bis 150,- DM pro Fall, 300,- DM pro Jahr, oder prozuental auf die Kaltmiete gerechnet…).

Wenn nichts drinsteht, dann gehören sie Euch, Ihr könnt damit machen was Ihr wollt. Eben wie „geerbt“.

André

Hi,
eingebaute Halogenlampen sind mit der Mietsache fest verbunden und gehören damit zum Mietobjekt.
Die eigentlichen Lampen unterliegen einem Verschleiß und müssen daher vom Mieter bei Defekt ersetzt werden. Reparaturen an den ebenfalls eingebauten Trafos sind Sache des Vermieters.
Kleinreparaturen zu Lasten des Mieters sind in der Regel nicht zulässig. Wenn ein Trafo defekt ist, wird er üblicherweise ausgetauscht. Mit den entsprechenden Montagekosten überschreitet der Reparaturaufwand wahrscheinlich ohnehin den Betrag, den ein Mieter sich noch zurechnen lassen müßte.
Gruß,
Francesco