angenommen man gekäme einen Mahnbescheid, welchem man widerspricht, weil man diese Zahlung bereits vor Jahren geleistet hat. Dies aber der Person nicht mitteilt, da man nicht die Hausaufgaben des Gläubigers machen möchte.
(Zur Erklärung, der Gläubiger hat diese Forderung bereist vor Jahren per Anwalt eingefordert und der Schuldner hat die Summe vollständig an den Anwalt überwiesen. Dies ist bereits einige Jahre her. Nun behauptet der Gläubiger er hätte auf seinem Konto keine Einzahlung des Schuldners finden können - natürlich nicht, da der Schuldner vom Anwalt aufgefordert wurde, das Geld auf das Konto des Anwaltes zu überweisen …)
Angenommen nun, der Gläubiger würde den nächsten Schritt machen und die Summe gerichtlich geltend machen wollen.
Wenn der „Schuldner“ (er ist ja kein Schuldner mehr, denn er hat bereits alles vor Jahren bezahlt) einen Anwalt nehmen würde, müsste der möchtegern-Gläubiger dann die Kosten des gegnerischen Anwaltes übernehmen, da seinen Forderung ungerechtfertigt ist?
Wenn der „Schuldner“ (er ist ja kein Schuldner mehr, denn er
hat bereits alles vor Jahren bezahlt) einen Anwalt nehmen
würde, müsste der möchtegern-Gläubiger dann die Kosten des
gegnerischen Anwaltes übernehmen, da seinen Forderung
ungerechtfertigt ist?
völlig richtig kombiniert,der Verlierer zahlt den Anwalt. Hier braucht man ja gar keinen Anwalt, bei der eindeutigen Beweislage. Damit es für den Gegner nicht zu billig wird, sollte man doch einen Anwalt das sichere Honorar der Gegenseite gönnen
völlig richtig kombiniert,der Verlierer zahlt den Anwalt.
Danke! So ähnlich dachte ich mir das schon.
Hier braucht man ja gar keinen Anwalt, bei der eindeutigen
Beweislage.
Stimmt so. Kontoauszüge des Zahlenden (Zahlung an Anwalt) sind vorhanden. Und eigentlich würde man dem Gegner den Anwalt ersparen, wenn er sich das Geld vor Jahren nicht heimtückisch erlogen hätte (es gab eine Barzahlung auf die Hand ohne Quittung - man hat sich vertraut, Zeuge war die Mutter, die kurz danach verstorben ist. Danach wusste die Person von nichts und forderte das Geld erneut per Anwalt.) Eine riesen Sauerei war das damals, deshalb ist der Gegner jetzt etwas schadenfroh und hofft ehrlich gesagt darauf, dass der „Gläubiger“ es gerichtlich einfordert. Wenn er sich nicht einmal daran erinnern kann, dass das Geld bereist das 2. mal an seinen Anwalt gezahlt wurde. Derjenige schaute nur auf seine Kontoauszüge und sieht keinen Zahlungseingang vom Gegner …
Damit es für den Gegner nicht zu billig wird,
sollte man doch einen Anwalt das sichere Honorar der
Gegenseite gönnen
So würde ich das auch sehen. Wenn es denn so funktioniert.
Was ist, wenn der Anwalt das Geld nicht weitergeleitet sondern
unterschlagen hat?
Das sollte doch nicht das Problem des Schuldners sein. Denn er hat, wie vom Gericht angeordnet, das Geld auf das Konto des gegnerischen Anwalts überwiesen. Alles fein säuberlich nachweisbar.
Wenn der Anwalt das Geld nicht an seinen Mandanten (den Gläubiger) weiterleitet, dann kann der Schuldner nichts dafür. Das muss der Gläubiger mit seinem Anwalt klären.
yoy, kann sein, dass ich mich irre. Aber es ist sicher, dass es nicht das Konto des Gläubigers war, sondern das, das vom Gericht angeordnet wurde. Es sind ja auch schon einige fiktive Jahre her.
Wie gesagt, es ist alles nachweisbar, Kontoauszüge usw.
Ausserdem hätte der Anwalt mit Sicherheit bereits auf die Trommeln gehauen, wenn der Schuldner die Summe nicht beglichen hätte.
yoy, kann sein, dass ich mich irre. Aber es ist sicher, dass
es nicht das Konto des Gläubigers war, sondern das, das vom
Gericht angeordnet wurde.
Das Gericht ordnet aber kein Konto an. Ein Tenor, mit dem ein Beklagter verurteilt wird, lautet schlicht und ergreifend „… wird verurteilt, an den Kläger … zu zahlen.“
Das Gericht ordnet aber kein Konto an. Ein Tenor, mit dem ein
Beklagter verurteilt wird, lautet schlicht und ergreifend „…
wird verurteilt, an den Kläger … zu zahlen.“
Ja, dann war es eben so wie du sagst. Du bist ja schliesslich der Experte.
Ich weiss nur, das der Schuldner sich penibel an die Anweisung des Gerichtes gehalten hat und sofort nachweisbar bezahlt hat. Die Dokumente des gegnerischen Anwaltes waren bei dem gerichtlichen Schreiben dabei, soweit ich weiss. Das ist aber, wie bereits gesagt, schon einige Jahre her. Allerdings sind Kontoauszüge und alle Unterlagen noch vorhanden. Alles wasserdicht nachweisbar.
Müßte er - theoretisch, wenn er das von einem Gericht so gesagt bekommt, wenn der Richter allerdings der Meinung ist,d ass das unnötig war (sprich nur um eins auszuwischen), dann bleibt der EX-Schuldner auf seinen RA-Kosten sitzen
GRuß Tom