Schneeräumpflicht + Kehrwoche

Hallo zusammen .

Mir ist folgender Fall bekannt geworden und ich habe mal den Kopf geschüttelt , weil mir die Sache etwas komisch erschien .

Folgende Situation :
Ein 3 Familien Mietshaus ( 3 Etagen ) dort gibt es einen Wochenplaner im Flur , wer mit der Kehr bzw Putzwoche an der Reihe ist ( Innen und Aussentreppe , Hofeingang , Strassenkehren )
Eine Partei ist ein verwittweter Mann , der im 2 Schicht Dienst arbeitet , also unter umständen gegen 23 Uhr von der Arbeit nach Hause kommmt .
Jetzt hatte dieser Mann ausgerechnet Spätdienst als letzte Woche der Wintereinbruch kam , er erledigte seine Pflicht der Kehrwoche , was gleichzusetzen ist mit dem Schneeräumen erst gegen 9 Uhr , da er erst einmal ausgeschlafen hatte .
jetzt bekam der Mieter von dem für Arbeiten rund ums Haus beauftragten Hausmeisterdienst ( der für Reparaturen zuständig ist ) ( also eine Firma die im Leistungsvertrag mit dem Vermieter steht )
eine Abmahnung , das der Winterdienst bis 7 Uhr zu erfolgen hat .

Darf dieser Hausmeisterdienst abmahnen und ist es richtig das der Gehweg vor dem Haus um 7 Uhr gefegt sein muss ?

Meines erachtens versucht dieser Hausmeisterdienst nur an den Auftrag für den dann in kosten zu stellenden Räumdienst zu kommen .

gruss

Toni

Hallo,

Darf dieser Hausmeisterdienst abmahnen und ist es richtig das
der Gehweg vor dem Haus um 7 Uhr gefegt sein muss ?

Wenn das nicht in der Hausordnung festgelegt ist, steht das in einer kommunalen Satzung. Bei uns ist es 6.30 bis 20 Uhr, das kann aber in anderen Orten abweichen. 9 Uhr ist aber definitiv zu spät - man denke nur an die Schulkinder, die üblicherweise zwischen 7 und 8 Uhr unterwegs sind.
In so einem Fall (wenn es schneit, während man auf Arbeit ist, muß man ja auch räumen, egal welche Schicht man hat!) sucht man am besten eine Einigung mit den Nachbarn, wenn man sich nicht an einen Profi wenden will.

Cu Rene

Darf dieser Hausmeisterdienst abmahnen

Ja, abmahnen darf eigentlich jeder, der meint, dass sein Interesse beeinträchtigt wurde. Ob die Abmahnung durchsetzbar wäre, steht auf einem ganz anderen Blatt. Interessant dazu:
http://www.jurawiki.de/AbMahnung

und ist es richtig das
der Gehweg vor dem Haus um 7 Uhr gefegt sein muss ?

Das hängt vor allem davon ab, wann der Schnee gefallen ist. Gibt es denn irgendwelche Regelungen für die Straßenreinigung in denen eine bestimmte Zeit vorgeschrieben wird(Satzung oder Ähnliches).

Meines erachtens versucht dieser Hausmeisterdienst nur an den
Auftrag für den dann in kosten zu stellenden Räumdienst zu
kommen .

Ich würde mir einen Rechtsanwalt nehmen, den der Hausmeisterdienst u. U. bezahlen darf.

Gruss

Iru

Hi

Darf dieser Hausmeisterdienst abmahnen und ist es richtig das
der Gehweg vor dem Haus um 7 Uhr gefegt sein muss ?

Üblicherweise gibt es eine Verordnung, von wann bis wann die Gehwege geräumt werden müssen.
Hier ist z.B. von 6 bis 22 Uhr. Wenn man es selber nicht schafft, muß man jemanden organisieren, der für die Räumung sorgt.

Eine Abmahnung ist ja noch eher harmlos. Schlimmer wird es, wenn jemand ausrutscht und sich verletzt, weil der Räumpflicht nicht nachgekommen wurde.

Das kann dann richtig teuer werden, ein Hausmeisterdienst wäre dann mit Sicherheit billiger gewesen.

Gruß
Edith

Hallo,

Eine Abmahnung ist ja noch eher harmlos. Schlimmer wird es,
wenn jemand ausrutscht und sich verletzt, weil der Räumpflicht
nicht nachgekommen wurde.:

würde hier die private Haftpflichtversicherung des Nicht-Schneeräumers einspringen?

Gruß
Lawrence

Hallo,

wie einige andere schon geschrieben haben, die Räumpflicht geht in vielen Fällen von der Stadt aus, bei uns nennt sich das „Räumpflicht laut Stadtverordnung“ und ist bei uns Mo-Sa bis 7 Uhr, Sonn und Feiertag bis 8 Uhr durchzuführen.

Somit würde ich halt in den paar Tagen an denen es bei uns schneit, entweder einen Nachbarn fragen und seinen Dienst übernehmen, oder halt auch wenn ich erst um 23 Uhr heim komme um 6 aufstehen und dann meine Arbeit erledigen (danach vielleicht wieder hinlegen) oder einen Winterdienst (vielleicht auch in Form eines Nachbarn der lieber Geld statt Gegenleistung will) beauftragen.

Aber was mich auch mal interessieren würde. Wenn denn was passiert, ist das durch die private Haftpflicht oder durch die Haftplicht für Hausbesitzer abgedeckt?

Grüße Ute