Ich habe gestern meine Nebenkostenabrechnung (meine erste) für meine Wohnung bekommen. Dazu hätte ich 2 Fragen:
1.) In wie weit ist der Vermieter verpflichtet Belege für städtische Abgaben, Versicherungen, Wartungskosten der Heizung, Schornsteinfegergebühren etc. als Kopie der Abrechnung beizufügen damit sich die Zahlen eindeutig nachvollziehen lassen?
2.) Der Vermieter lässt die Abrechnung der Wasser- und Heizkosten über eine Abrechnungsfirma laufen. Diese hat mir eine Gebühr für den Nutzerwechsel der Wohnung in Rechnung gestellt. Ist das berechtigt oder muss der Vermieter diese Kosten tragen da er ja diese Firma beauftragt hat und nicht etwa ich?
Hi,
du kannst von deinem Vermieter Einsicht in alle die Nebenkostenabrechnung betreffenden Belege verlangen. Dazu muß er dir Kopien dieser Belege zur Verfügung stellen. Er kann sich auch nicht damit herausreden, du könntest die Unterlagen bei ihm einsehen, es seien zu viele, um sie zu kopieren.
Die Grundgebühren für Heizungsablesefirmen mußt du zwar bezahlen, aber nicht die Kosten für den Nutzerwechsel.
Gruß,
Francesco
Hi,
du kannst von deinem Vermieter Einsicht in alle die
Nebenkostenabrechnung betreffenden Belege verlangen. Dazu muß
er dir Kopien dieser Belege zur Verfügung stellen. Er kann
sich auch nicht damit herausreden, du könntest die Unterlagen
bei ihm einsehen, es seien zu viele, um sie zu kopieren.
Mein Anwalt behauptet genau das Gegenteil, daß der Vermieter die nicht zur Verfügung stellen muß, sondern ich wenn einen Termin zur Einsichtnahme mit dem Ex-Vermieter machen müßte (was ich nie machen werde, denn ich pflege keinen Umgang mit assozialen ;o))!
Hi,
es gibt ein noch sehr junges Urteil des Bundesgerichtshofes, das sich genau mit dieser Frage beschäftigt. Hierbei ging es darum, dass der Vermieter die Belege nicht kopieren wollte, weil nach seiner Meinung jeder Mieter einen Leitz-Ordner voll Kopien bekäme, was unverhältnismäßig wäre.
Der BGH hat aber eindeutig festgestellt, dass der Vermieter muß!
Sprich nochmal mit deinem Anwalt, er müßte in der Lage sein, das Urteil ausfindig machen zu können.
Wenn nicht, melde dich, dann werde ich mir die Mühe machen und es heraussuchen.
Gruß,
Francesco