Moin , Moin
Meine Frage ist folgende.
Im neuen Jahr ist ein Rauchmelder Pficht - Wer muß das einbauen ?
Der Vermieter ?
Oder der Mieter?
Mfg.
Anne
Hallo,
welches Bundesland?
Gruß RS99
Aus Schleswig Holstein ist die Anfrage .
Hallo, möchte mich hier mal in die Frage mit einklinken(Hoffe das ist ok):
- Wären Rauchmelder auch in Niedersachsen Pflicht?
- Mr.X ist Raucher, dürfte er auch auf Wärmemelder zurückgreifen?
Vielen Dank und ein schönes „Restfest“
corinn
Der VM ist für den Zustand seiner Immobilie verantwortlich. Dazu gehört auch die Übereinstimmung mit den Gesetzen. Niemand käme auf die Idee zu fragen, ob der Mieter für die Erneuerung der Heizung zuständig ist, nur weil diese per Gesetz, erneuert werden muss.
Allerdings gibt es folgendes zu bedenken:
Die Anschaffung ist eine Modernisierung und damit mit 11% auf die Miete umlegbar. Selbst angebracht spart da eine Menge. Bei der jährlichen Wartung ist das nichts anderes.
vnA (ianal)
Hi
Schauen sie mal diese beiden Web- Links , ob es für Sie überhaupt zutrifft :
http://news.immobilienscout24.de/tipps-der-redaktion…
und dann clicken Sie lal oben links im Bild in die kleine Tabelle , da stehen die Daten und die Fristen
gruss
Toni
Hallo!
Ist doch ganz einfach!
Die Wohnung gehört dem Mieter !
Die Anbringung von Rauchmeldern blieb bisher (leider) dem Mieter überlassen.
Gesetzlich ist es nicht überprüfbar ob ein Mieter Rauchmelder in seiner Wohnung anbringt.
Ein Rauchmelder kostet nicht viel kann aber Leben retten.
Die Feuerwehr berät unentgeltlich, wo und wieviel Rauchmelder angebracht werden sollten.
Leider gibt es auf dem Markt auch sehr billige und unwirksame Rauchmelder aus China.
Wie gesagt, lassen Sie sich beraten !
Gruss
Jürgen
fast richtig:
Die Wohnung gehört dem Vermieter.
Der Mieter hat nur das Nutzungsrecht.
vnA