Erbfolge bei lediger Person

Von: , Frage gestellt am Fr, 25. Dez 2009

Hallo Wissende,

mal angenommen es gibt in einer Familie X Geschwister und aus diesen Reihen verstirbt ein Bruder Y. Dieser Bruder Y hat keine Kinder und auch keine Frau.

Wie sieht dann die Erbfolge aus?

Erben die Geschwister? Gibt es Pflichtteile? Was ist, wenn bereits eineige Geschwister verstorben sind, welche Kinder haben? Tritt dann an deren Stelle ggf. die nächste Generation?

Die Eltern sind schon lange verstorben.

Bin gespannt auf die Antwort.

Alexandra

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: Erbfolge bei lediger Person

    Also, wenn es keine Eltern mehr gibt, dann erben die Geschwister zu gleichen Teilen, bereits verstorbene Geschwister, die Kinder hinterlassen, da erben diese Kinder (den Anteil, den ihr Vater oder Mutter bekommen hätte).
    Es gibt nur gleiche Teile bei Geschwistern !
    Gruß Tom

    • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Erbfolge bei lediger Person

      Hallo Thomas, danke für die schnelle Antwort.

      Gibt es bei Geschwistern keinen Pflichtteil? Also könnte der Erblasser sein Erbe auch komplett an eine wohltätige Institution übertragen oder an weit entfernte Verwandte oder eine Schwester/Bruder weniger bedenken oder gar vom Erbe ausschließen?

      Gruß,
      Alexandra

      • Antwort von nach 15 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Erbfolge bei lediger Person

        Hallo,

        Pflichtteile gibt es nur für enterbte Ehegatten, Kinder, und Enkel deren Eltern vorverstorben sind, bzw. Eltern, wenn der Erblasser keine Kinder hatte.

        D.h. leben nur noch Geschwister bzw. deren Kinder gibt es keinerlei Pflichtteilsberechtigte, und der Erblasser kann alles ungeschmälert an wen auch immer vererben.

        Gruß vom Wiz

        • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Erbfolge bei lediger Person

          hallo,
          aber was passiert, wenn es nur zwei geschwister gibt, einer davon aber das geld des noch lebenden vaters (pflegeheim, nicht mehr geschäftsfähig)im großen stil veruntreut hat und der andere bruder eine generalvollmacht für den vater hat? kann dieser für den vater das geld zurückfordern, vom erbe abziehen, nur auf pflichtteil setzen/enterben oder, oder? und was ist, wenn dieser ledige bruder, der alles veruntreut hat, kurz vor seinem tode noch ein testament macht und sein zukünftiges erbe des vaters einem x-beliebigen vererbt?

          lg

          • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Erbfolge bei lediger Person

            Hallo Nina,

            vielleicht stellst Du Deine Frage noch mal ganz neu - denn Du hast eine ganz andere Ausgangssituation.

            Gruß,
            Alexandra

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^6: Erbfolge bei lediger Person

              ok werde ich machen, danke!
              nina

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Erbfolge bei lediger Person

        Hallo,
        dabei ist aber zu beachten, daß Geschwister (und deren Kinder) in der Erbschaftssteuer sehr ungünstig gestellt sind. Eine Neuregelung ist aber schon beschlossen.
        Wenn man nicht will, daß der Staat der "Haupterbe" wird, lohnt also ein Blick auf die Freibeträge.

        Cu Rene

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