also gehen wir von folgender Situation aus: Ein Geschäftsmann besitzt zwei firmen innerhalb Europas (angenommen Deutschland und die Niederlande).
Das Geschäft in Deutschland (ein Autohandel) kauft ein zum Weiterverkauf designiertes Auto an sagen wir fuer 8000 Euro… das Auto wird eine weile gefahren und dann fuer den gleichen betrag 8000 Euro an Firma Nummer II (auch ein Autohandel) in den Niederlanden weiterverkauft.
frage 1 ist dies legal?
frage 2 kann man einen Kaufvertrag aufsetzen, wenn Käufer und Verkäufer die selbe Person sind? bzw. die firmen den selben Besitzer haben
vielen dank, weiss beim besten willen nicht wo ich diese infos finden soll.
warum auch nicht? Wenn das nicht legal wäre, käme die Wirtschaft zum Erliegen, weil es völlig normal ist, daß Unternehmen, die zur gleichen Unternehmensgruppe gehören, untereinander Handel treiben.
frage 2 kann man einen Kaufvertrag aufsetzen, wenn Käufer und
Verkäufer die selbe Person sind? bzw. die firmen den selben
Besitzer haben
Auch hier: warum nicht? Es handelt sich um zwei verschiedene juristische Personen. Wem sie gehören ist für die Frage der Gültigkeit/Rechtmäßigkeit des Kaufvertrages ohne Belang.
Dies alles unter der Voraussetzung, daß wirklich die Unternehmen die Kaufverträge schließen.
Typische Antwort:
Es kommt darauf an, welche Rechtsformen die Firmen haben und zu welchem Zweck der Verkauf stattfindet.
Sollte es juristische Persönlichkeiten sein, z.B. GmbH´s oder GbR´s oder so, ist das kein Problem, problematisch wird es nur, wenn es ein sogenanntes Scheingeschäft ist, weil die zweite Firma das Auto gar nicht weiterverkaufen will.
Also gibt es auch kein Problem mit dem Kaufvertrag, im übrigen muss man aufpassen, weil ggf. an die Umsatzsteuererstattung hier und die Zahlung dort zu denken ist.
Gruß Tom
Sofern die Gesetzlichen Bestimmungen und zum teil auch das Finanzamt nichts dagegen hat , bzw der Umsatz gemeldet wird , warum sollte es nicht legal sein .
Es gibt sogar Fälle wo es benötigt wird .
Beispielweise ein kleiner Einzelhandel hat 2 Firmenwagen .
die Firma macht aus Rentabilitätsgründen zu ( kein Konkurs ) und ein Fahrzeug möchte der Inhaber nach schliessung der Firma privat selber nutzen.
Also muss der Firmeninhaber den Wagen aus dem Firmmeneigentum verkaufen und an sich selbst als Privatperson verkaufen um beim Finanzamt den verbleib des Fahrzeuges nachzuweisen.
( So jedenfalls wurde es von der Finka Montabaur im Jahre 2006 verlangt )