Privater autokauf mit Tücken

Guten Tag,
ich habe ein kleines Problem nach einem Autokauf von *nenn wir ihn MR
X*.
MR. X hat sich am 24.12. einen Lancia gekauft.
Der wagen sieht so sehr gut aus und war auch alles ok.
Sparng an, kein rost Unterboden top und so…
Einzige Fehler *der auch im Vertrag festgehalten ist* das er nicht
immer sofort anspringt.

So nun hat MR. X halt diesen Lancia nach hause gefahren und alles war
gut.
Später wo er noch mal mit dem Wagen unterwegs war fiel mit ein mal
das ABS aus und kurtz darauf ging der wagen auch während der fahrt
aus.
Er ließ sich auch nicht mehr starten dann.

Dazu kommt das die Elektronik am Radioschacht *tot* ist und nix geht.
Es war zwar ein Radio drinnen aber der Verkäufer sagt es sei nicht
angeschlossen.

Mr. X hat den VK mit den Fehlern konfrontiert und bat um rückgabe
oder Wandlung worauf er sagte er müsse erst mit dem Besitzer des
Auto`s reden da er es im Auftrag verkauft hätte.

Wie sich nun rausstellte steht auch im Kaufvertrag nicht der Name des
Verkäufers sondern der Name des Vorbesitzers, der aber ja nicht
anwesend war.

MR. X hat noch ein mal versucht den Verkäufer zu kontaktieren und er
sagte gleich er bräuchte mit ihm nicht mehr sprechen alles was MR. X
ihm sagen will kann Mr. X auch den anwalt vom Verkäufer sagen.

Was kann man jetzt tun?!?!?

Ist das Täuschung? Betrug oder gar Urkundenfälschung?!?!

Denn der VK hat ja nicht sein Namen in den Vertrag Geschieben.
Und was kann MR. X nun unternehmen?!?!

Hallo,

MR. X hat sich am 24.12. einen Lancia gekauft.
Der wagen sieht so sehr gut aus und war auch alles ok.
Sparng an, kein rost Unterboden top und so…
Einzige Fehler *der auch im Vertrag festgehalten ist* das er
nicht
immer sofort anspringt.

es galt also als vereinbart, dass das Fahrzeug Mängel aufweist.

So nun hat MR. X halt diesen Lancia nach hause gefahren und
alles war
gut.
Später wo er noch mal mit dem Wagen unterwegs war fiel mit ein
mal
das ABS aus und kurtz darauf ging der wagen auch während der
fahrt
aus.
Er ließ sich auch nicht mehr starten dann.

ist vermutlich auf den erwähnten Defekt zurück zu führen.

Dazu kommt das die Elektronik am Radioschacht *tot* ist und
nix geht.
Es war zwar ein Radio drinnen aber der Verkäufer sagt es sei
nicht
angeschlossen.

Wann hat er das gesagt? Vor Vertragsschluss? Dann ist es kein Mangel.

Mr. X hat den VK mit den Fehlern konfrontiert und bat um
rückgabe
oder Wandlung worauf er sagte er müsse erst mit dem Besitzer
des
Auto`s reden da er es im Auftrag verkauft hätte.

Anspruch auf Rückgabe (was im Prinzip identisch mit Wandlung ist), besteht nicht.

Wie sich nun rausstellte steht auch im Kaufvertrag nicht der
Name des
Verkäufers sondern der Name des Vorbesitzers, der aber ja
nicht
anwesend war.

Das ist natürlich zulässig, wenn der Verkäufer in Vollmacht des Eigentümers auftritt.

MR. X hat noch ein mal versucht den Verkäufer zu kontaktieren
und er
sagte gleich er bräuchte mit ihm nicht mehr sprechen alles was
MR. X
ihm sagen will kann Mr. X auch den anwalt vom Verkäufer sagen.

Das ist vielleicht ungewöhnlich, aber nicht unzulässig. Herr X hat kein Recht auf Gehör und der Verkäufer ist auch nicht verpflichtet mit X zu kommunizieren. Wenn er meint sich in dieser Sache durch einen Anwalt vertreten lassen zu wollen, ist das sein gutes Recht.

Was kann man jetzt tun?!?!?

Wenn tatsächlich Forderungen bestehen, kann man diese natürlich versuchen geltend zu machen.

Ist das Täuschung? Betrug oder gar Urkundenfälschung?!?!

Kann ich so nicht erkennen.

Denn der VK hat ja nicht sein Namen in den Vertrag Geschieben.
Und was kann MR. X nun unternehmen?!?!

Es fehlen wesentliche Infos: Handelt der Verkäufer gewerblich? Wurde die Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen oder eingeschränkt?

Grundsätzlich muss ich mich aber schon sehr wundern, wenn jemand ein definitiv defektes Auto kauft, die Ursache des Defektes offensichtlich nicht kennt und sich dann wundert, wenn es zu weiteren Fehlern kommt. Er hat ein Auto mit der Eigenschaft „springt oft nicht an“ gekauft und reklamiert nun, dass das Auto nicht anspringt.

Gruß

S.J.

ja mr.x war zwar bekannt das das Auto nicht immer sovort anspringt.
Aber es war nicht bekannt das das ABS defeckt ist und es war auch nicht bekannt das die Elektronic vom Radioschacht der uhr und co defeckt ist.

Da sich die aussage des VK darauf bezog das es nicht angeschlossen ist… Was ja auch so war.

Aber es wurde nicht gesagt das es nicht geht.

Außerdehm wurde auch nicht gesagt das das auto ausgeht wenn es warm ist.
*nach ca.45min fahrt gehts los*

Dadurch hat es mr. x auch bei der erst fahrt nicht feststellen können*

Im vertrag steht das das Fahrzeug unter ausschluss von rückgaberecht verkauft wird was ja auch üblich ist.

Und zu der frage ob privat oder händler.

Ja der wagen Stand beim Händler wurde aber ohne es vorab zu sagen als privat verkauft. Somit wuste mr.x auch vorher nicht das er nicht mit dem *vorbesitzer* handelt und dadurch wunderte sich mr. x auch nach der kontacktaufnahmen mit dem Verkäuver das die aussage lauitete, Da müsste man mit den mängeln erst mit dem vorbesitzer drüber reden.

Siomiit kamm mr.x erst drauf das der vk nicht der besitzer und auch nur im auftrag verkauft hat.

ja mr.x war zwar bekannt das das Auto nicht immer sovort
anspringt.
Aber es war nicht bekannt das das ABS defeckt ist und es war
auch nicht bekannt das die Elektronic vom Radioschacht der uhr
und co defeckt ist.

Aber es war bekannt, dass ein Defekt vorhanden ist. Könnte z.B. ein Elektronikproblem sein, was Auswirkungen auf andere Funktionen hat. M.E. muss man davon ausgehen, dass ein vorhandener Defekt sich auch auf andere Dinge auswirken kann.

Im vertrag steht das das Fahrzeug unter ausschluss von
rückgaberecht verkauft wird was ja auch üblich ist.

Das ist eher unüblich. Üblich ist die Formulierung „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“

Ja der wagen Stand beim Händler wurde aber ohne es vorab zu
sagen als privat verkauft. Somit wuste mr.x auch vorher nicht
das er nicht mit dem *vorbesitzer* handelt und dadurch

Ein Händler kann im im Auftrag verkaufen.

wunderte sich mr. x auch nach der kontacktaufnahmen mit dem
Verkäuver das die aussage lauitete, Da müsste man mit den
mängeln erst mit dem vorbesitzer drüber reden.

Das halte ich für schlüssig, wenn der Verkäufer nur Vermittler war.

Siomiit kamm mr.x erst drauf das der vk nicht der besitzer und
auch nur im auftrag verkauft hat.

Besitzer war er wohl, aber nicht Eigentümer.

Gruß

S.J.