Strafantrag - Wie kann ich mich absichern?

Guten Morgen, ich posted hier bereits vor einigen Tagen wegen der geklauten Zeitungen. Baulich kann man den Flur nicht einsehen ohne selbst gesehen zu werden, deswegen ist es mit der Beweisführung ein Problem.
Was geschieht denn, wenn ich nun einen Strafantrag stelle und es aber doch nicht zu 100% beweisen kann? Oder ist es besser, diesen Strafantrag in Frageform zu formulieren?

Thanks
Matthew

Hi!

Grundsätzlich läufst du keine Gefahr, wenn du nicht vorsätzlich etwas falsches behauptest.

In deinem Falle würde ich einfach eine Anzeige gegen unbekannt stellen und in der Erläuterung halt erwähnen, daß du deinen Nachbarn bereits „erwischt“ hast!

Gruß
Bernd

Hi Matthew,

es geht also um den Diebstahl der Tageszeitung? Rechtlich hast Du die Möglichkeit, Anzeige gegen Unbekannt zu stellen.
Der Strafantrag ist bei kleineren Delikten Prozessvoraussetzung. Also stelle Strafantrag gegen Unbekannt.
Verzichtest Du auf die Stellung eines Strafantrages, kannst Du ihn wegen dieser Tat nicht mehr stellen, wenn der Täter mal bekannt werden sollte. Du kannst es Dir auch vorbehalten, Strafantrag zu stellen. Aber dann musst Du innerhalb von 3 Monaten selbständig entscheiden, ob Du Strafantrag stellst oder nicht. Vergisst Du das, ist die Sache gelaufen.
Noch was: Die Anzeige, die Du machen musst um Strafantrag stellen zu können, kannst Du nicht mehr zurückziehen. Eine einmal erstattete Anzeige muss der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden. Wohl aber kannst Du den Strafantrag zurücknehmen und damit bekunden, dass Du keinen Wert auf Bestrafung des Täters legst. Die Rücknahme ist aber unwiderruflich.
Alles klar?

cu Norbert

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