Guten Tag,
es würde mich sehr interessieren falls sich jemand darin auskennt. Gibt man eine Immobilie die in Österreich steht beim Erbfall(Deutscher vererbt durch Todesfall an Ehefrau oder Kind ein Haus in Österreich) in Deutschland beim Amtsgericht als Grundbucheintrag an?
Danke für eine Antwort.
Na, sie ist unter Immobilie, Grundbucheintrag sowieso in Osterreich in das Formular für NAchlass einzutragen, also Grundbesitz.
Wie wenn sie in Dtl . wäre.
Grußt Tom
Hallo!
Man ist dazu verpflichtet (Erbschaftsteuer). Um die Übertragung der Immobilie wird man sich aber vor Ort kümmern müssen. Automatisch klappt das nur bei inländischen Immobilien.
Wenn es eine Eigentumswohnung ist, wendet man sich dazu am besten erst mal an die zuständige Hausverwaltung und fragt nach, wie man es im entsprechenden Land regelt. Hat man aber ein Haus oder Grundstück geerbt, wäre das Grundbuchamt o.ä. in der entsprechenden Gemeinde vor Ort der richtige Ansprechpartner.
Das heißt nicht, dass man unbedingt anreisen muss. Es könnte aber sein, dass das die Sache einfacher macht.
Ich hatte gerade so einen Fall mit einer Schweizer Immobilie. Ein örtlicher Notar, den mir die Hausverwaltung empfohlen hat, hat alles über die Bühne gebracht. Ich bin für 3 Tage runter gefahren, es wäre aber auch möglich gewesen, die Sache mit Hilfe eines zusätzlichen, deutschen Notars zu regeln.
Gibt man die Immobilie aber nicht beim deutschen Amtsgericht an, könnte es Ärger wegen Steuerhinterziehung geben. Wenn man irgendwann auffliegt. Eine Immobilie kann man nicht mal eben schnell verschwinden lassen…
Viele Grüße
Anne