Wenn ein Bürger eine Anzeige beim Ordnungsamt stellt, muss der zuständige Beamte dieser Aneige nachgehen und entsprechend bearbeiten oder kann er diese ausser Acht lassen?
Danke für den Link.
Also kann der Bürger nur hoffen, dass die Aneige bearbeitet wird, ohne dass es einen Rechtsanspruch darauf gibt.
Eine Mitteilung des Ordnungsamtes braucht bei Nichtbearbeitung gegenüber dem Bürger auch nicht erstellt werden?
Hallo,
das ist richtig.
Man kann aber die Behörde um Auskunft bitten - die meisten machen das.
Nebenbei: die Tatsache, dass das Eingreifen der Behörde in ihr Ermessen gestellt ist, eröffnet nicht (!) der Willkür Tor und Tür. Auch Ermessensentscheidungen müssen begründet werden. Ein „Ich hab keine Lust“ oder „Ne - bei dem nicht“ wäre ein Ermessensfehler und nicht zulässig.
Gruß
HaweThie
Hallo!
Es kommt natürlich darauf an, was der Bürger dem Ordnungsamt anzeigt.
Verkehrsgefährdende/Personengefährdende Delikte oder Umweltschädigendes Verhalten von Personen oder Firmen werden in der Regel sofort vom OA verfolgt und bearbeitet.
Hilfreich bei solchen Anzeigen sind gewisse Vor-Überlegungen:
Ist die Polizei, die Feuerwehr, das Ordnungsamt oder der Schiedsmann zuständig?
Manchmal hift auch ein Anruf bei der Müllabfuhr.
Gruss
Jürgen
Hallo,
Erfolg kann man auch so haben:
Anzeige stellen - keine Resonanz
Nach 2 Wochen - Neuer BRIEF - Aufmerksam machen auf diese Sache
Nach 2 Wochen - Neuer BRIEF - Bitte um sofortige Klärung (können nicht länger warten eilt, wichtig, gefährlich …)
Dann erst wird etwas passieren.
Dann hast Du es geschafft!
Viel Glück und nicht lockerlassen!
Karin