Unsere Stadt veröffentlicht regelmäßig ein Adressbuch. Nur auf eigenen Antrag kann man sich hier löschen lassen. Darf man Personen/Gewerbetreibende ohne deren Zustimmung in ein Adressbuch/Branchenverzeichnis aufnehmen?
Hallo,
das ist meines Wissens im Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt.
Man kann der Veröffentlichung in „Bürgerbüchern“ aber i.d.R. widersprechen. Bei einigen Meldeformularen wird inzwischen sogar ein kleingedrucktes Kästchen angeboten, wo man der Veröffentlichung widersprechen kann.
Das bedeutet aber nicht, dass generell keine Auskunft über die Adresse erteilt wird. (Teilweise recht schwammige Formulierungen in den Gesetzen.)
Ganz verstecken kann man sich allerdings nicht. Bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse (Schulden o. ä.) sehen m.W. alle Meldegesetze eine Ausnahme vor.
TM