Frage zu Office Lizenz

Guten Tag,

es geht um eine Frage zu Office Lizenzen in Verbindung mit einen EDV Dienstleister.
Hier die Hypothetische Frage. Was wäre wenn ein EDV Dienstleister für Kunden PCs installiert, auf diesen dann immer die gleiche Office XP bzw. Office 2003 Version mit gleichen Key installiert und den Kunden keine Lizenzen bzw. nur sehr selten eine einzige Lizenz verkauft? Wenn er ein Office verkauft dann ein Office 2007 aber dennoch wird eine alte Version installiert.
Bei der Größenordnung nehmen wir mal mehrere Hundert Kunden an.

Das der Dienstleister hier eindeutig gegen die Lizenzbestimmungen von Microsoft verstoßen würde ist klar aber gegen welche bzw. wie viele Gesetze würde er verstoßen und welche Strafe würde so was nach sich ziehen?

Schon mal danke für Antworten.

Aus technischer Sicht ist das kaum drin, da sich dann nur ein Rechner mit dieser Software aktivieren läßt. Alle anderen mit der gleichen Seriennummer wird blockiert.

Hallo,

die MS-Lizenzmodelle sind durchaus kompliziert.

Wenn der EDV-Dienstleister eine entsprechende Lizenz erworben hat, kann es durchaus sein, daß alle installierten Systeme den selben Lizenzschlüssel (Key) haben. Dies hat praktische Gründe.

Er muß den Kunden auch keine Lizenzen „verkaufen“, entscheidend ist, daß er diese rechtmäßig erworben und abgerechnet hat. wie er dann seine Kosten erwirtschaftet (Servicepauschale o.ä.) ist sein Problem.

Kein vernünftiger Mensch würde bei der Installation von Office - gleich welcher Art - auf (bei) "mehreren hundert Kunden (Rechnern) - Einzellizenzen erwerben.

Ich beziehe mich in diesem Zusammenhang nicht auf den Handel, sondern auf Systemhäuser o.ä.

Dies wird die gestellte Frage wohl nicht beantworten. Ich will an dieser Stelle nur darauf hinweisen, daß keine Automatismus vorliegt.

Will sagen: Der Dienstleister kann - muß aber nicht - gegen MS-Lizenzbestimmungen verstoßen haben.

mfg, tf

Hallo,

also in diesem Beispiel besitzt der Dienstleister eine Office XP Version die nicht aktiviert werden muss. Die Anzahl der Kunden kommt auch nicht auf einmal sondern über Jahre hinweg.
Auch wird hier keine Office Lizenz erworben und an den Kunden weiterverkauft.

Kurz gesagt, in diesem Beispiel läuft es nicht MS-Lizenzmodell konform.
Interessieren würde mich eher welche rechtliche Konsequenzen so was hat.

Aus technischer Sicht ist das kaum drin, da sich dann nur ein
Rechner mit dieser Software aktivieren läßt. Alle anderen mit
der gleichen Seriennummer wird blockiert.

Schon mal was von Volume Lizenzen gehört?

Unternehmen, die hunderte von Rechnern und eine Volume Lizenz haben, aktivieren alle Installationen mit genau einer Nummer.

Interessieren würde mich eher welche rechtliche Konsequenzen so was hat.

In erster Linie zivilrechtliche. Und die können weitaus unangenehmer sein, als die möglicherweise strafrechtlichen Konmsequenzen. Außerdem würde MS dem Händler wohl zukünftig den Verkauf seiner Produkte verbieten.

Sicher doch. Auch bei Volumenlizenzen gibt es da einige Bestimmungen.

http://www.microsoft.com/germany/licensing/existing-…

Sicher doch. Auch bei Volumenlizenzen gibt es da einige
Bestimmungen.

http://www.microsoft.com/germany/licensing/existing-…

Schöner Link. Passt bloß überhaupt nicht zum Thema.

Hier geht es um Office, nicht um Windows 7 oder 2008 Server.

Hallo,

Konmsequenzen. Außerdem würde MS dem Händler wohl zukünftig
den Verkauf seiner Produkte verbieten.

kannst Du hierzu auch eine Grundlage nennen, die ein solches Verbot begründen würde?

Gruß

S.J.

Da hätte auch der Kunde ein dickes Problem
Hallo,

ich verstehe das ganze so: Der Händler installiert bei seinen Kunden immer wieder ein und dieselbe Version und kassiert dafür, ohne dass der Kunde in den Besitz einer Lizenz gelangt.

Das der Dienstleister hier eindeutig gegen die
Lizenzbestimmungen von Microsoft verstoßen würde ist klar aber
gegen welche bzw. wie viele Gesetze würde er verstoßen und
welche Strafe würde so was nach sich ziehen?

Ob der Dienstleister hier gegen die Lizenzbestimmungen von Microsoft verstoßen würde ist m.E. gar nicht so sicher. Er würde sich sicher des Betruges schuldig machen, was zivilrechtliche Ansprüche des Kunden sowie strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen würde. Einen Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen von Microsoft sehe ich aber eher beim Kunden, der unlizensierte Software verwendet. Unabhängig von der Vorgeschichte könnte MS verlangen, dass jede Software nachträglich lizensiert würde.

Gruß

S.J.

ich verstehe das ganze so: Der Händler installiert bei seinen
Kunden immer wieder ein und dieselbe Version und kassiert
dafür, ohne dass der Kunde in den Besitz einer Lizenz gelangt.

Das der Dienstleister hier eindeutig gegen die
Lizenzbestimmungen von Microsoft verstoßen würde ist klar aber
gegen welche bzw. wie viele Gesetze würde er verstoßen und
welche Strafe würde so was nach sich ziehen?

Richtig, der Dienstleister installiert hier immer wieder die gleiche Version aber kassiert vom Kunden kein Geld sonder ermöglicht den Kunden das Arbeiten damit ohne das er es kauft. Der Kunde wird auch nicht darauf hingewiesen das er das Office braucht bzw. pro Arbeitsplatz eine Lizenz braucht falls eine einzige Lizenz verkauft wird.
Ich sehe das auch so das der Kunde dann mit drin hängt aber wenn er es nicht weiß das er das Office braucht (kann ja sein) und sich darauf verlässt das sein Dienstleister ihm darüber informiert dann wird der Dienstleister doch sicher die größeren Probleme bekommen oder?

kannst Du hierzu auch eine Grundlage nennen, die ein solches
Verbot begründen würde?

Vermutlich die Vertragsfreiheit, Microsoft ist ja nicht verpflichtet jeden Händler als Geschäftspartner zu akzeptieren. Ein Freund von mir ist EDV-Händler und hat mir die Lizenzpolitik von Microsssoft so geschildert.

Hallo,

Richtig, der Dienstleister installiert hier immer wieder die
gleiche Version aber kassiert vom Kunden kein Geld sonder
ermöglicht den Kunden das Arbeiten damit ohne das er es kauft.
Der Kunde wird auch nicht darauf hingewiesen das er das Office
braucht bzw. pro Arbeitsplatz eine Lizenz braucht falls eine
einzige Lizenz verkauft wird.

damit wird sich der Kunde kaum herausreden können.

Ich sehe das auch so das der Kunde dann mit drin hängt aber
wenn er es nicht weiß das er das Office braucht (kann ja sein)
und sich darauf verlässt das sein Dienstleister ihm darüber
informiert dann wird der Dienstleister doch sicher die
größeren Probleme bekommen oder?

Das sehe ich nicht so, denn die unberechtigte Nutzung dürfte schwerer wiegen als die Installation, denn der Schaden für den Rechteinhaber entsteht ja erst durch die tatsächliche Nutzung.

Gruß

S.J.

Verstehe, aber dann wird die Sache vermutlich vom Kunden wieder zum Dienstleister getragen wahrscheinlich in Form einer Anzeige oder sonstigen rechtlichen Schritten.

Welcher Vertrag, also welche Vertragsfreiheit?
Microsoft verkauft die Software im Regelfall nicht direkt an den Händler sondern es ist mindestens ein Großhändler dazwischen geschaltet. Ist die Software so in den freien Handel gekommen, hat Microsoft überhaupt keine Grundlage, jemandem, der die Software im Großhandel bezogen hat, irgendetwas zu verbieten oder zu gestatten. Es besteht nämlich kein Vertragsverhältnis zwischen MS und dem Händler, welches für ein solches Verbot aber zwingend notwendig wäre.

Das wurde bereits mehrfach gerichtlich bestätigt. Siehe hierzu auch http://www.it-recht-kanzlei.de/weiterveraeusserung-o…, insbesondere die Urteilsbegründung, die auch hier voll zutrifft oder http://www.frag-einen-anwalt.de/Darf-ich-als-H%C3%A4….

Fazit: Was MS gerne möchte und darf, sind zwei Paar Schuhe.

Gruß

S.J.

Verstehe, aber dann wird die Sache vermutlich vom Kunden
wieder zum Dienstleister getragen wahrscheinlich in Form einer
Anzeige oder sonstigen rechtlichen Schritten.

Auf welcher Grundlage? Inwieweit hat der Dienstleister dem Kunden einen Schaden zugefügt? Wenn der Kunde die Software nutzt, muss er dem Rechteinhaber eine Vergütung zahlen. Ob er, oder wie in diesem Fall ein Dritter, die Software installiert hat, ist zweitranging, so lange der Dritte nicht unerlaubterweise dem Kunden Nutzungsrechte eingeräumt hat. Schon die Tatsache, dass die Installation kostenlos erfolgte, lässt vermuten, dass dies nicht erfolgte.

Microsoft verkauft die Software im Regelfall nicht direkt an
den Händler sondern es ist mindestens ein Großhändler
dazwischen geschaltet.

Ich weiß nicht welche Händler zu kennst, bei dem, auf dessen Information ich mich berufe, ist das anders. Stichwort: System Builder. Da ist kein Großhändler zwischen geschaltet.

Fazit: Was MS gerne möchte und darf, sind zwei Paar Schuhe.

Deine Grundannahme mit dem freien Handel trifft hier nicht zu.

Jetzt wird´s aber ein wenig lächerlich

Microsoft verkauft die Software im Regelfall nicht direkt an
den Händler sondern es ist mindestens ein Großhändler
dazwischen geschaltet.

Ich weiß nicht welche Händler zu kennst, bei dem, auf dessen
Information ich mich berufe, ist das anders. Stichwort: System
Builder. Da ist kein Großhändler zwischen geschaltet.

Also ist das einer der 7 in Deutschland autorisierten Distributoren, die MS direkt beliefert?

https://partner.microsoft.com/germany/40056943

Fazit: Was MS gerne möchte und darf, sind zwei Paar Schuhe.

Deine Grundannahme mit dem freien Handel trifft hier nicht zu.

Selbst wenn der Händler, auf den Du Dich berufst, zu einem der genannten Distributoren mit millionenstarkem Umsatz gehört, was ich bezweifle, meinst Du also daraus ein grundsätzlich zulässiges Vertriebsverbot, welches MS Händlern gegenüber aussprechen darf, konstruieren zu können.

Hier wird mal wieder der lächerliche Versuch unternommen aus der Ausnahme die Regel abzuleiten.

Fakt ist, dass MS in Deutschland sieben Unternehmen direkt beliefert. Ausschließlich diesen Unternehmen gegenüber können vertraglich Beschränkungen auferlegt werden. Allen anderen tausenden Händlern gegenüber besteht keine rechtliche Grundage.

Gruß

S.J.

Also ich finde das schon komisch. Ein Dienstleister kann also einfach irgendwelche Software, also eventuell auch andere, nicht nur Office, einen Kunden installieren ohne die Software ordnungsgemäß zu verkaufen und begeht dann quasi noch nicht mal eine Straftat?
Ob der Kunde in dem Beispiel weiß das er für Software zahlen muss oder nicht und somit sein Fehlverhalten sei mal dahingestellt.
Einige Kunden fehlt einfach das Wissen bezüglich der Kosten für Lizenzen und nehmen deshalb die Dienste von Dritten in Anspruch mit der Erwartung das Sie korrekt beraten werden und keine Software installiert bekommen mit deren Gebrauch Sie gegen Lizenzbestimmungen verstoßen.
Wenn ich so ein Kunde wäre würd ich mir um es so auf gut deutsch zu sagen total verarscht vorkommen und würde gegen meine Dienstleister vorgehen.

Also ist das einer der 7 in Deutschland autorisierten
Distributoren, die MS direkt beliefert?

Ich schrieb „System Builder“, von Distributor war nicht die Rede. Bei Deinem Pseudonym dachte ich Du könntest etwas mit diesem Begriff anfangen.