Protokoll der Jahreshauptversammlung per Post?

Guten Abend,

muss ein eingetragener Verein die Protokolle einer Jahreshauptversammlung den Mitgliedern zustellen, also per Post oder vorbei bringen, oder, oder, oder, so dass sichergestellt ist, dass jedes Mitglied ein Protokoll erhält, oder tut es Genüge, die Protokolle im Vereinsheim auszulegen und die Mitglieder durch einen Brief darauf aufmerksam zu machen?

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten

Hallo,

muss ein eingetragener Verein die Protokolle einer
Jahreshauptversammlung den Mitgliedern zustellen, also per
Post oder vorbei bringen, oder, oder, oder, so dass
sichergestellt ist, dass jedes Mitglied ein Protokoll erhält,
oder tut es Genüge, die Protokolle im Vereinsheim auszulegen
und die Mitglieder durch einen Brief darauf aufmerksam zu
machen?

Wenn die Satzung nichts anderes sagt, reicht der Aushang im Vereinsheim.

Gruß:
Manni

Wenn die Satzung nichts anderes sagt, reicht der Aushang im
Vereinsheim.

Guten Morgen Manni,

aber was ist denn, wenn die Schriftstücke entwendet werden und somit keiner Einsicht in das Protokoll hatte? Folgend daraus Konsequenzen?

Gruß Thorsten

Hallo Totti,

aber was ist denn, wenn die Schriftstücke entwendet werden und
somit keiner Einsicht in das Protokoll hatte? Folgend daraus
Konsequenzen?

Hört sich an, als sei da etwas faul im Staate Dänemark:wink:
Meist verbirgt sich ja hinter solch merkwürdigen Vorgängen etwas.

Haben die etwa das Original ausgehängt, das jetzt verschwunden ist?
Das ist doch sicher nicht per Hand geschrieben, so daß es auf einem PC gespeichert ist.
Soll da etwas vertuscht werden?
Verlange den Neuaushang und schau in die Satzung, was diese sagt.

Gruß:
Manni

Hallo Manni,

nein das Original ist noch vorhanden. Das liegt gut gehütet beim Schriftführer und Geschäftsführer. Es soll nichts unter den Tisch fallen, aber anscheinend wird versucht dem Vorstand an den Karren zu pinkeln.

Da eben die Aussage rum geht, das Protokoll müsse jedem Mitglied persönlich zugestellt werden.

Gruß Thorsten

Hallo,
die Mitglieder die das wollen, waren sicher „zu faul“ die Versammlung trotz satzungsgemäßer Einladung zu besuchen.
Bei der nächsten HV beschliest man am besten gleich, daß jedem Mitglied auf Wunsch die Protokolle sämtlicher Sitzungen zugesandt werden. Die Kosten dafür (z.B. nach dem, was eine Behörde für Kopieen verlangt plus Porto) trägt natürlich das betreffende Mitglied alleine und geht dem Vorstandsmitglied, das die Arbeit erledigt als Aufwandsvergütung zu.

Cu Rene