Geldeingang bei Kontopfändungsbeschluß

Hallo

Angenommen jemand erhält z.B. von einem Stromversorger eine Rückzahlung die aus H4-Bezug entstanden ist, handelt es sich dann bei dem Guthaben um Hartz4 Schonvermögen mögl. sogar pfändungsfrei oder ist das Geld „verloren“ weil dies Geld über den Umweg des Stromversorgers als Einkommen gewertet wird?

Im Prinzip müsste es doch H4-Transfergeld sein und dieses wäre nicht pfändbar schließlich sollen laut H4 Gesetz sämtliche Kosten hiervon getragen werden.

Danke für Infos.

Ciao
DJ

Hallo

Angenommen jemand erhält z.B. von einem Stromversorger eine
Rückzahlung die aus H4-Bezug entstanden ist,

Strom muss üblicherweise aus dem Regelsatz bezahlt werden.

handelt es sich
dann bei dem Guthaben um Hartz4 Schonvermögen

Es wird nicht als Einkommen angerechnet, sofern es aus dem Regelsatz bezahlt wurde. Wurde der Strom vom Leistungsträger bezahlt, mindert dieses Guthaben im folgenden Monat die Leistungen für die Kosten der Unterkunft.
Anmerkung: Das Urteil des BSG, wonach Stromerstattungen als Einkommen zählt, betrifft nur das SGB X, nicht aber das SGB II.

mögl. sogar
pfändungsfrei oder ist das Geld „verloren“ weil dies Geld über
den Umweg des Stromversorgers als Einkommen gewertet wird?

Siehe oben. Gelder aus Alg 2 sind nur 7 Tage lang pfändbar.
Es gibt eine Möglichkeit, gegen eine Kontopfändung vorzugehen.

http://www.gegen-hartz.de/urteile/0344e198d00bd4415…

Im Prinzip müsste es doch H4-Transfergeld sein und dieses wäre
nicht pfändbar schließlich sollen laut H4 Gesetz sämtliche
Kosten hiervon getragen werden.

Das hat damit nichts zu tun. Siehe Link oben.

TM

Hallo

Siehe oben. Gelder aus Alg 2 sind nur 7 Tage lang pfändbar.

Ist es nicht anders herum: Gelder bis zu einer bestimmten Höhe sind 7 Tage nicht pfändbar und danach voll?

R

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Hallo

Siehe oben. Gelder aus Alg 2 sind nur 7 Tage lang pfändbar.

Ist es nicht anders herum: Gelder bis zu einer bestimmten Höhe
sind 7 Tage nicht pfändbar und danach voll?

Danke und * für die Richtigstellung. Du hast natürlich recht!!
Da habe ich mich verschrieben. Zum Glück steht es in dem Link von mir wie es richtig ist *schweißvonstirnwisch*

TM