Hallo!)
In manchen Krankenhäusern wird einem die Einsicht in Beitragszettel verweigert, sogar wenn man diese Medikamente selbst mitgebracht und zur Aufbewahrung abgegeben hat!
(Selbst wenn man nur nachschauen wollte, ob etwas konkretes dazu beschrieben wird, ob man z.B. mit täglich 90mg Cymbalta Autofahren darf! [Dürfte man eigentlich im „Nein-Fall“ - evtl. und natürlich Dosisabhängig und individuell falls man persönlich mit Reaktionseinschränkungen nachgewiesenermaßen reagiert … - nicht mal allgemein am Straßenverkehr teilnehmen? Dann dürfte man ja nichtmal aus dem Haus!!!])
Das Argument: „Manche Patienten reagieren panisch …“ ist u.U. verständlich, trotzdem fühlen manche sich doch (sicherlich nicht ganz zu Unrecht) in Ihrer Mündigkeit zu sehr eingeschränkt??? (Wie ist eigentlich der Wortlaut zur Mündigkeit im Grundgesetz?)
#1# Gibt’s sowas wie ein Leserecht (für Mündige?)
#2# Sind z.B. depressive, aber deshalb noch lang nicht „verrückte“ Patienten ein Sonderfall? Gibts da sowas wie (Teil-) Mündigkeitsverlust?
(#2b# - nur falls nicht ohnehin zu viele zu ausführliche Fragen:
Darf man Patienten eigentlich entlassen, nur weil sie relativ hartnäckig, aber SONST NICHT unhöflich nachfragen, ob der Arzt nun z.B. eine definitive Auskunft geben kann, ob man nach Klinikaufenthalt MIT 90mg Cymbalta Autofahren darf oder eben definitiv nicht; dann könnte man sich ja wenigstens Autoversicherungen sparen durch Kündigung …?)
Vielen Dank
MFG
mf
Hallo,
davon die Frage alle paar Tage zu stellen, bekommt man in der Regel auch nicht mehr oder „bessere“ Antworten.
Für die Frage, ob man nach Einnahme eines Medikaments XY in Dosierung Z Auto fahren darf oder nicht, ist der Beipackzettel nach meiner sowohl medizinischen alsauch juristischen Laienmeinung unerheblich, weil da in der Regel sowas wie „… kann zu Beeiträchtigungen führen …“ steht.
In so einem Fall läst man sich im Zweifel vom Arzt per Attest bestätigen, daß man auch nach Einnahme des Medikaments XY in Dosierung Z Auto fahren darf und führt das dann mit sich. Es gibt z.B. viele Leute, die medizinisch verordnet Opiate einnehmen und trotzdem Auto fahren können/dürfen. Bestätigt der Arzt das nicht, sollte man nur auf dem Beifahrersitz oder hinten Platz nehmen.
Cu Rene
Danke für die Info!
Hatte nur das Gefühl, dass nur Beiträge Beachtung finden, die neu hinzukommen UND man ältere als zwei Tage UND unbeantwortet sofort vergessen kann!
Bei der direkten Expertenanfrage hatte ich dann sogar Glück bei den Medizinern!
(Muss man bei Rechts-Expertenanfragen auch darauf achten kein „Ich“ zu verwenden, oder sind das emails die nur der jeweilige Experte liest???)
Vielen Dank und Guten Rutsch
!)
mfHallo,
davon die Frage alle paar Tage zu stellen, bekommt man in der
Regel auch nicht mehr oder „bessere“ Antworten.
Für die Frage, ob man nach Einnahme eines Medikaments XY in
Dosierung Z Auto fahren darf oder nicht, ist der Beipackzettel
nach meiner sowohl medizinischen alsauch juristischen
Laienmeinung unerheblich, weil da in der Regel sowas wie „…
kann zu Beeiträchtigungen führen …“ steht.
In so einem Fall läst man sich im Zweifel vom Arzt per Attest
bestätigen, daß man auch nach Einnahme des Medikaments XY in
Dosierung Z Auto fahren darf und führt das dann mit sich. Es
gibt z.B. viele Leute, die medizinisch verordnet Opiate
einnehmen und trotzdem Auto fahren können/dürfen. Bestätigt
der Arzt das nicht, sollte man nur auf dem Beifahrersitz oder
hinten Platz nehmen.Cu Rene
Hallo,
davon die Frage alle paar Tage zu stellen, bekommt man in der
Regel auch nicht mehr oder „bessere“ Antworten.
Nochmals Danke!
Das folgende war aber ja dann genau in der Richtung wie ich’s von einer kurzen Antwort erhofft habe!
Also wars halbwegs „sinnvoll“, wenn mir auch von Administratorseite gesagt wurde, dass ich zumindest solang warten sollte bis die Anfrage im Archiv landet UND dass über die Feiertage eben ohnehin gewisse Antwortengpässe herrschen!
Jedenfalls danke nochmal (…das hier wird jetzt wahrscheinlich nicht mehr gelesen???) UND …
ein wirklich Gutes Neues Jahr!
Markus
Für die Frage, ob man nach Einnahme eines Medikaments XY in
Dosierung Z Auto fahren darf oder nicht, ist der Beipackzettel
nach meiner sowohl medizinischen alsauch juristischen
Laienmeinung unerheblich, weil da in der Regel sowas wie „…
kann zu Beeiträchtigungen führen …“ steht.
In so einem Fall läst man sich im Zweifel vom Arzt per Attest
bestätigen, daß man auch nach Einnahme des Medikaments XY in
Dosierung Z Auto fahren darf und führt das dann mit sich. Es
gibt z.B. viele Leute, die medizinisch verordnet Opiate
einnehmen und trotzdem Auto fahren können/dürfen. Bestätigt
der Arzt das nicht, sollte man nur auf dem Beifahrersitz oder
hinten Platz nehmen.Cu Rene