Rechnung für Entwurf vom Webdesigner Werkvertrag?

Guten Tag, in welchem Fall darf ein erster, grober, einseitiger Entwurf eines Webdesigners etwas kosten bzw. ist das überhaupt zulässig, so etwas zu berechnen? Wann kommt ein Werkvertrag zustande und ab wann darf eine kreative Leistung nicht unentgeltlich sei (nach OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.9.1990). Ist es wirklich zulässig, dass ein erster Entwurf bereits Geld kostet bzw. wie ist die heutige Rechtslage der Kostengeltend Machung bei Aquise und Entwürfen von Webdesignern noch bevor ein unterschriebener Vertag zustande kommt? Hoffentlich kennt sich jemand hier damit aus und kann weiter helfen!!! Liebe Grüße von Gina aus Hamburg

Hallo!

in welchem Fall darf ein erster, grober,
einseitiger Entwurf eines Webdesigners etwas kosten

Sofern nichts gegenteiliges vereinbart ist, eigentlich immer, wenn der Entwurf auf Wunsch des Kunden angefertigt wurde. Wurde dabei kein Preis vereinbart, dürfte das BGB greifen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/632.html

Im ersten, groben Entwurf steckt in der Regel übrigens die meiste Arbeit.

bzw. ist
das überhaupt zulässig, so etwas zu berechnen?

Nicht nur zulässig, sondern zudem auch marktüblich.

Wann kommt ein
Werkvertrag zustande

Wenn der Designer um einem Entwurf gebeten wird.

Ist es wirklich zulässig, dass ein erster Entwurf
bereits Geld kostet

Ja.

bzw. wie ist die heutige Rechtslage der
Kostengeltend Machung bei Aquise und Entwürfen von
Webdesignern noch bevor ein unterschriebener Vertag zustande
kommt?

Ein Vertrag kommt auch mündlich zustande. Wenn der Kunde mit dem Designer vereinbart, daß dieser einen Entwurf anfertigt, ist das ein Auftrag und damit auch ein Vertrag.

Liebe Grüße,
Max