Fordrungen aus Zeiten vor der Privatinsolvenz

Hallo zusammen,

man stelle sich folgendes vor: eine Person befindet sich in der Privatinsolvenz und nun kommt jemnad daher und fordert den Ausgleich einer Forderung die schon aus Zeiten vor der Inso besteht.
Hätte der Gläubiger diese Forderung nicht dem Insoverwalter melden müssen ?
Hat der Gläubiger überhaupt noch Ansprüche ?

Besten Dank im Voraus !

Hallo,

ein Gläubiger kann Forderungen nachmelden. Er muss dafür ein klein wenig Geld (ca. 15 Euro) bezahlen. Dann wird eine neuerliche Gläübigerversammlung vom Gericht einberufen, um die neu angemeldete Schuld zu prüfen.

Gruß
Ingrid