Frage zum Kindesunterhalt

Hallo,
nehmen wir einmal an, Herr XY ist zum zweiten Mal verheiratet. seine Ehefrau ist nicht berufstätig, es gibt aus dieser Ehe 2 Kinder, 3 und 7 Jahre alt.

Aus erster Ehe hat Herr XY ein weiteres Kind, 14 Jahre alt.

Wieviel Unterhalt muss nun Herr XY an das Kind aus erster Ehe zahlen, wenn er 1.900 Euro netto verdient? Wie wäre der Unterhalt bei 2.100 Euro netto.

Ändert sich an dieser Unterhaltsberechnung ab 01.01.2010 etwas?

Danke für jede Antwort-.
MOXA

Hallo,
nehmen wir einmal an, Herr XY ist zum zweiten Mal verheiratet.
seine Ehefrau ist nicht berufstätig, es gibt aus dieser Ehe 2
Kinder, 3 und 7 Jahre alt.

Bei 1.900 Euro bekommt Kind 3 Jahre 296 Euro Unterhalt abzügl. 1/2 Kindergeld
Bei 2.100 Euro bekommt Kind 3 Jahre 310 Euro Unterhalt abzügl. 1/2 Kindergeld

Bei 1.900 Euro bekommt Kind 7 Jahre 339 Euro Unterhalt abzügl. 1/2 Kindergeld
Bei 2.100 Euro bekommt Kind 7 Jahre 355 Euro Unterhalt abzügl. 1/2 Kindergeld

Aus erster Ehe hat Herr XY ein weiteres Kind, 14 Jahre alt.

Bei 1.900 Euro bekommt Kind 14 Jahre 396 Euro Unterhalt abzügl. 1/2 Kindergeld
Bei 2.100 Euro bekommt Kind 14 Jahre 415 Euro Unterhalt abzügl. 1/2 Kindergeld

Wieviel Unterhalt muss nun Herr XY an das Kind aus erster Ehe
zahlen, wenn er 1.900 Euro netto verdient? Wie wäre der
Unterhalt bei 2.100 Euro netto.

Ändert sich an dieser Unterhaltsberechnung ab 01.01.2010
etwas?

Vermutlich ja. Die neue DüTa ist aber noch nicht veröffentlicht. Auch soll gleichzeitig das Kindergeld um 20 Euro erhöht werden. Davon kann dann der barunterhaltspflichtige Elternteil die Hälfte vom Unterhalt wieder abziehen.

Danke für jede Antwort-.
MOXA

Bitte

Hallo

Bei 1.900 Euro bekommt Kind 14 Jahre 396 Euro Unterhalt
abzügl. 1/2 Kindergeld

zunächst mal vielen Dank für die Antwort.

Wenn man mal von 1.900,00 Einkommen ausgeht und die Unterhaltsbeträge zusammen zählt (abzüglich 1/2 KiGe für das 14 jährige Kind) kommt man auf ca. 1.000,00 Unterhalt.

Wäre Herr XY aber nicht auch für seine derzeitige Ehefrau unterhaltspflichtig? Sie ist ja nicht berufstätig. Und das mit den restlichen 900,00 Euro für sich und seine Ehefrau?

Würden sich dann nicht die Unterhaltsbeträge reduzieren, „weil´s halt einfach nicht für alle reicht“???

Danke
MOXA

Hallo

Bei 1.900 Euro bekommt Kind 14 Jahre 396 Euro Unterhalt
abzügl. 1/2 Kindergeld

zunächst mal vielen Dank für die Antwort.

Gern geschehen

Wenn man mal von 1.900,00 Einkommen ausgeht und die
Unterhaltsbeträge zusammen zählt (abzüglich 1/2 KiGe für das
14 jährige Kind) kommt man auf ca. 1.000,00 Unterhalt.

Ich komme auf 783 Euro, nicht auf 1.000 Euro Unterhalt. Es muss immer der tatsächliche Zahlbetrag - also abzüglich das halbe Kindergeld, das ja auch die im Haushalt lebenden Kinder bekommen - genommen werden.

Somit hat der Vater ein „Resteinkommen“ von 1.117 Euro. Sein Selbstbehalt ist 900 Euro. Der Ehefrau verbleiben dann 217 Euro. Zusätzlich steht den im Haushalt des Vaters lebenden Kindern noch die zweite Hälfte ihres Kindergeldes zu - das vermutlich nicht nur für die Kinder aufgewendet werden kann.

Wäre Herr XY aber nicht auch für seine derzeitige Ehefrau
unterhaltspflichtig? Sie ist ja nicht berufstätig. Und das mit
den restlichen 900,00 Euro für sich und seine Ehefrau?

Ja, er ist unterhaltspflichtig. Diese Unterhaltspflicht beläuft sich in seinem Fall auf 217 Euro. Evtl. hat die Ehefrau Anspruch auf staatliche Mittel, wie z. B. Hartz IV

Seit dem 01.01.08 geht man im Übrigen ist es gesetzlich bzw. durch höchtsrichterliche Rechtsprech so geregelt, dass eine Mutter die ein Kind von älter als drei Jahren betreut, durchaus MINDESTENS einen Minijob annehmen kann.

Würden sich dann nicht die Unterhaltsbeträge reduzieren,
„weil´s halt einfach nicht für alle reicht“???

Minderjährige Kinder haben seit dem 01.01.2008 den Vorrang. Nur wenn noch etwas nach Selbstbehalt und Kindesunterhalt übrig bleibt, bekommen es die betreuenden Mütter (gestuft nach Alter der Kinder - Mutter mit Baby bekommt erst, wenn dann noch was übrig, Mutter mit Kleinkind usw.)

Danke
MOXA